Frage an Hubertus Heil von Ernst H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Heil,
Handwerker werden regelmäßig als Schwarzarbeiter verfolgt, ohne dass es dabei um Steuerhinterziehung geht.
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert auch "unerlaubte Handwerksausübung" als Schwarzarbeit. Auch wenn nicht ein Cent Steuern hinterzogen wurde, werden ausgiebige Ermittlungen in Gang gesetzt, wenn etwa ein Trockenbauunternehmen eine aufgestellte Wand auch tapeziert hat, ohne einen Meistertitel als Maler zu haben. Und vieles andere.
„Unerlaubte Handwerksausübung“ ist für die Betroffenen diskriminierend und gehört deshalb aus dem „SCHWARZARBEITSbekämpfungsgesetz“ gestrichen. Auch weil die Abgrenzung zwischen „Meisterzwangsberufen“ und den anderen ja schon in der Handwerksordnung geregelt ist. Derzeit ist das also sogar „doppelt gemoppelt“.
Wie stehen Sie dazu, diese „unerlaubte Handwerksausübung aus dem Schwarzarbeitsgesetz zu streichen und warum denken Sie so?
Danke sehr