Frage an Hubertus Heil von Jenny M. bezüglich Familie
Etwa 200 Contergan-Opfer haben am 26. November 2011 im Berliner Regierungsviertel demonstriert. Sie forderten eine Entschädigung, die ihnen ein selbständiges Leben und eine vollwertige und aktive Rolle in der Gesellschaft ermöglicht. Wie will die SPD-Bundestagsfraktion sicherstellen, dass dieses Thema ein vorrangiger Punkt auf der Tagesordnung der derzeitigen Bundesregierung wird?
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für ihre Anfrage auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de vom 12. Dezember 2011, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde am 14. Mai 2009 das zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Im Mittelpunkt des Gesetzes steht eine jährliche Sonderzahlung. Diese Leistung wird über einen Zeitraum von 25 Jahren jeweils einmal jährlich ausgezahlt. Die Sonderzahlung verschafft den Betroffenen einen größeren finanziellen Spielraum, den sie ganz nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können. Außerdem wurde die Aufhebung der Antragsfrist festgelegt. Seit dem 1. Juli 2009 können contergangeschädigte Menschen, die bisher von der Ausschlussfrist betroffen waren, ihre Leistungsansprüche nach dem Conterganstiftungsgesetz geltend machen.
Diese Änderungen sehe ich als dringend notwendig und als ein Gebot der Gerechtigkeit an, um die Lebenssituation contergangeschädigter Menschen zu verbessern und ihnen bessere Hilfen an die Hand zu geben. Das Thema bleibt aber auch weiterhin auf unserer Tagesordnung und wir verfolgen den Umgang mit den Mitteln aus der Conterganstiftung sehr genau.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil