Frage an Hubertus Heil von anke l. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Heil,
gerne möchten wir Ihnen unsere Gedanken zum Thema "Beschränkung der Managergehälter" mitteilen.
Wäre es nicht möglich, Managergehälter in ihrer Höhe nicht als absolute Zahl zu beschränken, sondern als eine Art maximaler Prozentsatz gegenüber dem geringsten Lohn eines in der Firma angestellten Arbeiters?
Es sollte nicht darum gehen, Managergehälter in der Höhe zu beschränken, sondern darum den Abstand zwischen Managerlöhnen und Angestelltenlöhnen zu verringern.
Außerdem könnte so der Tendenz Einhalt geboten werden, dass Firmen bei den Gehältern der Angestellten damit kalkulieren, dass Lohnaufstockungen durch den Staat erfolgen.
Über eine kleine Antwort würden wir uns freuen.
Viele Grüße.
Anke und Roman.
Sehr geehrte Frau Lange,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Ihre Idee finde ich sehr interessant, jedoch wird sie sich in der Praxis schwer umsetzen lassen. Vor allem wäre die Einheitlichkeit der Gehälter für Manager nicht geleistet und Schlupflöchern Tür und Tor geöffnet.
In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundesregierung schärfere Regelungen für Managergehälter beschlossen. Es geht dabei vor allem um die Orientierung an langfristigen Unternehmensentwicklungen.
In Zukunft soll die Entscheidung über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern vom gesamten Aufsichtsrat - und nicht wie bisher lediglich von einem Ausschuss - getroffen werden. Auch müssen die Bezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen des Vorstandes und zu der branchen- oder landesüblichen Vergütung stehen. Verschlechtert sich die Lage des Unternehmens, so soll der Aufsichtsrat die Vergütungen von Vorstandsmitgliedern leichter herabsetzen können.
Eine der Ursachen für die Finanzkrise war kurzfristiges Renditedenken. Daher sollen Vergütungsoptionen wie Boni oder Aktienoptionen in Zukunft Verhaltensanreize zur langfristigen Unternehmensentwicklung setzen. Für Aktienoptionen gilt etwa, dass diese frühestens nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren eingelöst werden können. Verschärft wird auch die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollen ehemalige Vorstandsmitglieder künftig drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen keinem Prüfungsausschuss angehören dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB