Frage an Hubertus Heil von Andreas F. bezüglich Recht
Luftsicherheitsgesetz
Im §7 des LuftSiG werden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten gefordert.
in §17 des gleichen Gesetzes ist geregelt, daß es einer vom Bundesrat bestätigten
Durchführungsverordnung bedarf. Diese gibt es derzeit nicht, Herr Schily hat dennoch
die Regierungspräsidien angewiesen, sofort mit ZÜP zu beginnen. Das führt zu einer
völlig unübersichtlichen Situation, da keiner weiß, was geprüft werden soll, was es
kosten soll und dergleichen.
Werden Sie im Falle eines Wahlgewinnes diesen Rechtsbruch stoppen und werden Sie
sich dafür einsetzen, daß Piloten von Kleinflugzeugen von dieser Pflicht zur
Zuverlässigkeitsüberprüfung ausgenommen werden?
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Alle Piloten müßen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach LuftSiG unterziehen lassen. Dies ist auch kostenpflichtig. Die Untersuchung soll periodisch wiederholt werden.Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?Wird dadurch nicht der Grundsatz «in dubio pro reo», und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt?Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
Über Berlin ist ein Flugbeschränkungsgebiet eingerichtet worden, welches lediglich die ehrlichen und zuverlässigen Piloten und deren Fluggäste "bestraft", denn sie können die Wirkungsstätten ihrer gewählten Politiker nicht mehr aus der Vogelperspektive betrachten. Terroristen und potentielle Selbstmörder werden sich nicht dadurch abschrecken lassen, diese wird der drohende Lizenzentzug oder andere Strafen nicht davon abhalten, ihr grausames Werk zu tun. Deise Maßnahme schränkt also die Freiheitsrechte des Bürgers ein, ohne das gewollte Ziel erreichen zu können. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Herr Beckstein z.B. möchte diesen Luftraum verletzende Flugzeuge direkt abschießen, wie grausam, wenn sich ein Pilot nur verierrt hat, Haben Sie sich schon mal mit dem Auto verfahren?
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JAR-FCL
Am 1. Mai 2005 trat in Deutschland JAR-FCL 3 in Kraft, welche die Lizenzierung für
Privatpiloten regelt. Als Europäische Regelung gedacht, wurde diese jedoch in
Deutschland wesentlich schärfer formuliert, als der englische Originaltext, was dazu
führt, daß Piloten bei minimalen medizinischen Ereignissen teure bürokratische
Verfahren über sich ergehen lassen müssen. Durch diese Vorschriften ist der Bestand
des Luftsports in Deutschland ernsthaft gefährdet.
Werden Sie sich für Regelungen einsetzen, die dem Verhältnis Arzt/Pilot wieder mehr
gerecht wird, so daß der Arzt über die Tauglichkeit eines Piloten entscheiden kann.
Wedern Sie die überzogenen Gesundheitsanforderungen wieder auf ein praxisgerechtes
Maß zurücknehmen?
Werden Sie zukünftig verhindern, dass der Fliegerarzt die Gesundheitsdaten des Piloten an das LBA übermitteln muss? Ein Arzt darf nicht einmal die Behörden über die Fahruntauglichkeit eines seiner Patienten unterrichten, der Fliegerarzt aber muß die Gesundheitsdaten seiner Klienten übermitteln, wo ist da die ärztliche Schweigepflicht?
Sehr geehrter Herr Faulhaber,
vielen Dank für ihre E-Mail zum Thema Luftsicherheit.
Ihre Befürchtungen hinsichtlich des von Herrn Beckstein vorgeschlagenen Abschusses von den irrtümlich in Flugverbotszonen eindringenden Privatmaschinen teile ich. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass mit mir und meiner Partei solch unverhältnismäßige Methoden nicht zum Einsatz kommen. Im Übrigen bitte ich Sie um Verständnis, dass ich als Abgeordneter mit dem Schwerpunkt Wirtschaftspolitik einen so komplexen Sachverhalt wie den von Ihnen geschilderten ohne gründliche Bearbeitung nicht abschließend bewerten möchte. Deshalb biete ich Ihnen an, einen Kontakt mit dem verkehrpolitischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion herzustellen. Dieser wird Ihnen sicherlich gerne genauere Auskünfte erteilen. Wenden Sie sich bei Interesse einfach an mein Büro. Telefon: 0 51 71/ 40 29 40.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil