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Hubertus Heil
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Frage von Henrik M. •

Frage an Hubertus Heil von Henrik M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Heil,

zunächst einmal ein Lob an unseren Finanzminister,Herrn Steinbrück.Kein Vorgänger in diesem Amt hat sich bisher so Leidenschaftlich und meineserachtens auch relativ erfolg-
reich gegen die Steuerflucht in sogenannte Steueroasen eingesetzt.

Nun zu meiner Frage,bzw. zu meinem Wunsch bzgl.Steuerhinterziehung unserer "Eliten" :

Warum ist eine Änderung der Steuergesetzgebung nicht in der Art möglich,daß die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit und nicht mehr an den "ständigen" Wohnsitz gekoppelt wird? Meineserachtens ist dies geltendes Steuerrecht in den USA.

Ich bin sicher,daß die SPD mit einem entsprechendem Vorschlag bei einem sehr großem Teil der steuerehrlichen Bürger großen Zuspruch finden würde.

Man müßte dann evtl. auf VIPs wie Beckenbauer oder Schuhmacher verzichten,ich glaube Deutschland könnte das verkraften.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Partei mindestens 15% mehr Zustimmung bei der anstehenden Wahl zum Bundestag.

Mfg, H.Meyer

P.S. Ich glaube mein Vorschlag ist zumindest z.Zt. nicht von der Linkspartei besetzt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Ihre Einschätzung der mutigen und guten Arbeit von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück teile ich durchaus. Herzlichen Dank dafür!

Ihre Idee einer Änderung des Steuerrechts hin zur Orientierung an der Staatsangehörigkeit wurde bereits in der Vergangenheit hin und wieder öffentlich diskutiert, vor allem im Hinblick auf so genannte „deutsche Steuerflüchtige“. Die Alternative, eine Staatsangehörigkeitsbesteuerung einzuführen, wie sie weltweit nur die USA und die Philippinen praktizieren, birgt jedoch rechtliche, technische, als auch praktische Probleme.

Bei der Anknüpfung der Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit ist es schon schwierig, bei einem im Ausland lebenden Deutschen, dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist, die Abgabe einer Steuererklärung durchzusetzen. Darüber hinaus ist es oft nicht möglich, geschuldete Steuern im Ausland zwangsweise einzuziehen.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Deutschland mit fast 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, die von einer Besteuerung auf Grund der Ansässigkeit ausgehen. Lebte ein deutscher Staatsangehöriger in einem Staat, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, würde dieser Vertrag bei der Einführung einer Besteuerung nach der Staatsangehörigkeit weitgehend untersagen, Einkünfte dieser Person der Besteuerung zu unterwerfen. Eine Anpassung dieser Abkommen würde aber viele Jahre dauern.

Ferner dürfte eine Staatsangehörigkeitsbesteuerung unter Gesichtspunkten des EG-Rechts bedenklich sein, wenn ein deutscher Staatsangehöriger im EU-Ausland wohnt.

Und schließlich würde die Anknüpfung der Besteuerung nach der Staatsangehörigkeit im Ergebnis einen bürokratischen Aufwand mit sich bringen, der in keinem Verhältnis zu dem wohl im Einzelfall hohen, für das deutsche Gesamtsteueraufkommen aber eher geringen Steuerertrag steht.

Aus diesen Gründen wird eine Staatsangehörigkeitsbesteuerung wohl nicht zu realisieren sein. Jedoch werden wir Steuerhinterziehung auch weiterhin massiv verfolgen, denn wer Steuern hinterzieht begeht kein Kavaliersdelikt. Peer Steinbrück hat dafür teilweise drastische Worte gefunden, die nicht überall gut angekommen sind. Aber er hat Recht. Darum werden wir uns weiterhin gegen Steuerhinterziehung national und international einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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