Frage von Christian H. • 18.07.2009
Frage an Hubert Ulrich von Christian H. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, Herr Ulrich!
Das saarländische Kommunalwahlrecht sieht das Auszählungsverfahren nach d´Hondt vor, welches bekanntermaßen den Wählerwillen im Sinne eines Verhältniswahlrechtes nicht so genau widergibt wie zum das Auszählverfahren nach Hre-Niemeyer.
Die Stimmenstarken Wahllisten werden bei der Sitzverteilung überproportional bevorzugt zu Lasten der kleineren Parteien.
Meine Fragen hierzu:
1. Wie lässt sich diese Gesetzgebung mit der saarländischen Verfassung vereinbaren, wo klar das Verhältniswahlrecht nach Wählerstimmen definiert ist (Art. 21)?
2. Wie stehen Sie zu einer Änderung der Wahlrechts-Gesetzgebung in der kommenden Legislaturperiode?
Im Voraus besten Dank für Ihre Antworten!
Christian Haag
Antwort ausstehend von Hubert Ulrich Bündnis 90/Die Grünen