Frage an Hubert Faltermeier von Emil D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
"Die Flächen für den Wohnungsbau sind knapp und die fortschreitende Flächenversiegelung hängt damit zusammen."
Wenn man an den zahlreichen Gewerbegebieten vorbeifährt, und fast nur einstöckige Gebäude stehen sieht, kann man über solche und ähnliche Behauptungen nur verwundert den Kopf schütteln.
Warum verpflichtet man Erbauer solcher Gebäude nicht dazu ein weiteres Stockwerk mit Wohnungen zu bauen. In anderen Ländern ist das Normalität und Geld ließe sich auch damit verdienen. Das kostet keinen zusätzlichen Quadratmeter aber Quadratkilometer von Wohnfläche ließen sich im Handumdrehen schaffen. Utopie?
In Ihrlerstein ist das bereits Realität. Im Keller dieses Gebäudes befindet sich eine Tiefgarage, darüber ein Supermarkt und darüber Wohnungen. Es ginge also.
Haben Sie eine vernünftige Erklärung warum das kaum gemacht wird?
Sehr geehrter Herr D.,
Flächen für den Wohnungsbau und Flächen für Gewerbe sollen nach der Baunutzungsverordnung grundsätzlich getrennt werden, um Konfliktslagen zu vermeiden: Von Gewerbebetrieben gehen oft Emissionen (zB Produktionslärm, LKW-Lärm durch Anlieferungsverkehr oft vor 6 Uhr usw) aus, die ein gesundes Wohnen stören. So sind in Gewebegebieten nur sehr eingeschränkt Wohnungen zulässig (zB für Betriebsinhaber) und in allgemeinen Wohngebieten zB nur die zur Versorgung dienenden Läden, ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe. Es gibt aber auch Mischgebiete, in denen beides zulässig ist. Darüber entscheiden letztlich die Gemeinden als Träger der Planungshoheit. Ich gebe Ihnen Recht, daß mit den vorhandenen Flächen sparsamer umgegangen werden muß, zB durch Verdichtung oder Nachverdichtung, oder durch Flächenrecycling, wie ich dies als Landrat auf dem Gebiet der ehemaligen Zellstoff in Kelheim durchgeführt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Faltermeier