Hubert Brockmann
FDP
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Frage von Norbert W. •

Frage an Hubert Brockmann von Norbert W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brockmann,

Seit August 2006 haben wir in MV das Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern das Recht einräumt, ohne Angabe von Gründen Akteneinsicht in behördliche Vorgänge zu verlangen.

Gravierende Nachteile des Gesetzes sind seine Befristung auf fünf Jahre und der Ausschluss der Informationsfreiheit, wenn „fiskalische Interessen des Landes“ beeinträchtigt werden – also immer dort, wo das Land im privatwirtschaftlichen Bereich aktiv ist. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland tritt für die unbefristete Gültigkeit des Gesetzes sowie für die Erweiterung der Informationsfreiheit auch auf die fiskalischen Aktivitäten des Landes ein. Werden Sie als Landtagsabgeordneter diese Forderung unterstützen und sich aktiv für die Erweiterung der Informationsfreiheit auch auf die fiskalischen Tätigkeiten und ferner für die Verlängerung des Gesetzes einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Wiencke, Parchim
Mitglied bei Transparency International Deutschland

Antwort von
FDP

sehrgeehrter herr Wiencke,

ich halte die Befristung für eine Freiheitseinschränkung des Bürgers durch die Hintertür. Ein Vorgang ist oft nach fünf Jahren weder erledigt noch aus den Akten. dieses gillt es zu verändern.
Die Einschränkung der bei fiscalischen Angelegenheiten des Landes eine Auskunft zu verweigern kalte ich für gesetzeswiedrich! Gerade auf diesem Gebiet ist die Gefahr der Korruption am grössten.Das Land sollte seine unternehmerische Tätigkeit auf hoheitliche Aufgaben beschränken und die andere wirschaftliche Betätigungen der privaten Wirtschaft überlassen.