Frage an Hubert Aiwanger von Andreas G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Aiwanger,
Nach dem sicher allgemein bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur bisherigen Einheitsbewertung von Grundstücken, müssen in den nächsten Jahren Millionen Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden. Natürlich auch in Bayern. Für jedes der bisher diskutierten Modelle zur Neubewertung der Grundstücke für Zwecke der Grundsteuer wird auch der Bodenrichtwert benötigt. Hier stellt sich die Frage, warum dieser in Bayern, anders als in anderen Bundesländern (z.B. über BorisNRW) nicht schnell und kostenlos über das Internet abgerufen werden kann. Ist es tatsächlich vorgesehen, das der Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in Bayern ab 2020 die vom Finanzamt abgefragten Bodenrichtwerte kostenpflichtig bei den Gutachterausschüssen erfragen soll (die dann mit Millionen Anfragen förmlich überrollt werden), während Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in anderen Bundesländern diese kostenlos und einfach über das Internet erfragen können?