Frage an Hubert Aiwanger von Thomas P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. EG L 345 S. 90) haben bisher dreizehn Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils Informationsfreiheitsgesetze erlassen. In Bayern, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz. Teilweise findet eine Ablösung durch Transparenzgesetze statt.
Da die CSU offensichtlich nichts von Transparenz hält, gibt es seit vielen Jahren die Webseite https://informationsfreiheit.org/ , die über die Sachlage informiert.
Ihre Fraktion hat in der Vergangenheit mehrfach Gesetzentwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt und in Ihrem Wahlprogramm für den Landtag 2018 ein solches gefordert, was wir sehr begrüßen.
Wie sieht es dann jetzt damit aus?