Frage an Hubert Aiwanger von Josef T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Aiwanger,
Die CSU braucht einen Partner und Sie stehen bereit. Ministerpräsident Söder sieht die Grünen wegen dem Rückdrehen der CSU-Beschlüsse zur Inneren Sicherheit als "nicht koalitionsfähig" an ( https://www.sueddeutsche.de/news/politik/landtag---muenchen-soeder-programm-der-gruenen-nicht-koalitionsfaehig-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-181012-99-338852 ).
Der Grünenprotest gegen dieses Gesetz ( https://pag-kritik.de/fragen-und-mythen/ ) hat eine große Protestwelle gegen die CSU ausgelöst, die zu diesem Wählerverlust geführt hat. Die Bundesgrünen haben diesen Widerstand bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht ( https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/innenpolitik/01-PDF/Normenkontrollantrag_Bayr._PAG_Endfassung_6.9.18.pdf ) und monieren, dass eine Vielzahl von Verfassungsverletzungen vorliegt, bis hin zum Aufbau einer Geheimpolizei. Ein Anwalt aus Freising spricht über dieses Gesetz von "Wahnsinn" und er "..sieht hingegen Polizisten gar dazu genötigt, Menschen zu verdächtigen, deren DNA zu prüfen oder eine Überwachung einzuleiten.." ( http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/anwalt-warnt-vor-schleichender-willkuer-umstrittene-sicherheit-1.3986282 ). In China werden vergleichbare Möglichkeiten bereits von der Staatspartei zweckentfremdet zur Kontrolle und Steuerung der Bürger ( http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/chinas-ueberwachungsapp-wechat-draengt-in-die-welt-15400334.html ).
Gewichtige Antagonisten sind gegen Sie, einer hat Sie als "nicht koalitionsfähig" und "Politproleten" bezeichnet ( https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/kolumne-csu-und-politproleten-10031808.html ), Gegnern der Dritten Startbahn kann es passieren, dass sie in Strafverfahren als Beschuldigte vernommen werden ( http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/anruf-von-der-polizei-absoluter-wahnsinn-1.1765871 ).
Welche Kröten werden Sie schlucken und wo/bei wem liegt für Sie das Ausschlusskriterium?