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Frage von Wilfried M. •

Frage an Horst Wehner von Wilfried M.

ehr geehrter Herr Wehner,

zum Eingabengesetz der DDR ist zu lesen:

"Die Eingaben konnten Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen an Staatsorgane, Betriebe, ABGEORDNETE usw. enthalten. Jedem Bürger stand es frei, sich an die Institution mit seiner Eingabe zu wenden, die sich für ihn am besten anbot. Bei einer Fehlleitung an ein Organ, was nicht für die Bearbeitung des in der Eingabe enthaltenen Sachverhaltes zuständig war,musste der angeschriebene Vertreter des staatlichen Organs die Eingabe an die zuständige Bearbeitungsstelle weiterleiten. Binnen drei Wochen sollte im Regelfall eine Eingabe bearbeitet, bzw. eine Zwischenstandsmeldung an den Absender der Eingabe erfolgt sein."(1)

Hierzu habe ich drei Fragen:

1. Was spricht gegen die Einführung eines wesensähnlichen Gesetzes jedenfalls für Staatsorgane und Abgeordnete (als öffentlich finanzierte Adressaten pflichtgemäßen Handelns) in Thüringen?

2. Was hindert Sie an einer erkennbaren Sachbefassung mit meinem hier auf "Abgeordnetenwatch" am 2. November 2018 in Frageform an Sie herangetragenen (2) Anliegen?

3. Wie würde sich Ihrer Meinung nach ein evtl. kommendes Eingabengesetz auf Ihre Motivation (z. B. eben auf mein Anliegen erkennbar einzugehen) auswirken?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) im DDR-Lexikon http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?
2) https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/horst-wehner/question/2018-11-02/306127

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