Frage an Horst Wehner von Gerd Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wehner,
danke für die schnelle Antwort.
Zu meiner ersten Frage. Was kann man tun ,man ist nachweislich chronisch Krank, die Leistungsträger einem die Beratung verweigern, bzw. falsch beraten und die Justiz keinen Anstoß daran nimmt und stattdessen das Fehlverhalten der zuständigen Stellen deckt!
Zu meiner zweiten Frage haben sie den §33 SGB IX nicht beachtet. Ist dieser Paragraph eine „Kann“ Auslegung, oder ist er generell anwendbar? In diesen wird berücksichtigt, dass u. a. auch von Behinderung bedrohte Menschen die Leistungen des IDF in Anspruch nehmen können. Dass der IDF ein Vermittler ist zwischen Arbeitnehmer, Arbeitsamt und Kostenträger der Reha-Leistung. In dem gemeinsam Wege gesucht und gefunden werden den Betreffenden wieder beruflich einzugliedern.
Sehr geehrter Herr Zettel,
auf Ihre beiden Fragen möchte ich wie folgt antworten:
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich mit den für Sie zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Das können sein - und das ist nur eine beispielhafte Aufzählung - der Rentenversicherungsträger, das Integrationsamt oder der Integrationsfachdienst.
Die Integrationsfachdienste (IFD) werden für Menschen mit Schwerbehinderung, Behinderung oder - natürlich auch - von Behinderung bedrohte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitende Betreuung tätig. Die Ermächtigungsgrundlage (Arbeitsgrundlage) ergibt sich wie bereits mitgeteilt aus SGB IX, Kapitel 7, §§ 109 ff.
§ 33 SGB IX regelt die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und gibt im Abs. 6 Ziffer 8 die Beteiligung der IFD vor.
Sehr geehrter Herr Zettel, es handelt sich hier um Regelungen des Bundesgetzgebers. In diesem Rahmen sind weitere detaillierte auf Ihren konkreten Fall bezogene Beratungsleistungen nicht möglich. Ich bitte sehr um Ihr Verständnis.
Lassen Sie mich aber abschließend mitteilen: Ich bin traurig darüber, dass es im Freistaat Sachsen immer noch nicht ausreichend genug gelingt, Menschen mit Behinderung wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen, trotz der Instrumentarien zur Untertstützung der Beschäftigungsförderung. Ich finde, wir brauchen hier ein anderes herangehen. Meine Fraktion wollte dies im Sächsischen Landtag mit einem Antrag erreichen, der leider von der regierungstragenden Mehrheit (CDU, FDP) abgelehnt wurde. Ich will, dass sich hier etwas ändert. Das entscheidet letztendlich die Wählerin, der Wähler.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr
Horst Wehner