Frage an Horst Seehofer von Peter D. bezüglich Verkehr
Hallo
in der StVO gibt es den Par. 1, dort heißt es mal:
Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten .......... daß kein Anderer den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Dazu zum Thema Verkehrslärm: die Industrie baut heute Fahrzeuge wie PKW,Motorrad,Mofa, die sehr leise sind und nicht als Lärmbelästigung empfunden werden. Jetzt läßt aber der Gesetzgeber zu, daß diese Fahrzeuge durch Zubehör wie Sportauspuff oder ähnliches extrem laut gemacht werden können.
Die Folge ist, daß ein einzelner Autofahrer nachts einen ganze Straße aus dem Schlaf reissen kann, daß tagsüber eine erheblich größere Lärmbelästigung als notwendig erfolgt. Das geschieht pausenlos.
Die Polizei ist machtlos, weil es dann entgegen dem o.g. §1 StVO noch gesetzliche Vorgaben für die zulässige Lautstärke von Fahrzeugen gibt, die weit über der von Neufahrzeugen liegen.
Ich würde mir wünschen, daß es gesetzlich festgelegt wird, daß Fahrzeuge gegenüber dem Fsbrikzustand nicht verändert werden dürfen und zwar in keinster Weise.
Außerdem sollen die Lärmkontrollen durch die Polizei wesentlich häufiger durchgeführt werden, etwa so wie Geschwindigkeitskontrollen.
Wie stehen Sie zu dem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Denz
Sehr geehrter Herr Denz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Straßenverkehrslärm. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer kann Ihnen aufgrund der vielen Anfragen, die ihn täglich erreichen, leider nicht direkt antworten. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten und lässt Sie herzlich grüßen.
Sie weisen in Ihrer Mail selbst zurecht darauf hin, dass die Fahrzeughersteller heute verhältnismäßig geräuscharme Fahrzeuge produzieren. Dazu hat neben der technischen Entwicklung auch der Umstand beigetragen, dass durch den Gesetzgeber Grenzwerte für Geräuschemissionen festgelegt wurden. Straßenfahrzeuge erhalten nur dann eine Allgemeine Betriebserlaubnis und können damit zum Straßenverkehr zugelassen werden, wenn ihre Geräuschemission bestimmte Geräuschgrenzwerte nicht überschreiten. In der Straßenverkehrszulassungsordnung wurden Vorschriften über die zulässige Geräuschentwicklung von Kraftfahrzeugen erlassen und die vorgeschriebenen Grenzwerte im Laufe der Zeit mehrfach reduziert. Beschränkungen gibt es darin im Übrigen schon jetzt auch für die von Ihnen angesprochenen Auspuffanlagen. Die maßgebliche Vorschrift (§ 49 der Straßenverkehrszulassungsordnung) finden Sie unter folgendem Link: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49.php. Sie sehen also, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Eindämmung dieses Problems bereits vorhanden sind. Ihre Wahrnehmungen betreffen wahrscheinlich Fälle, in denen unzulässige Auspuffanlagen verwendet werden. Dagegen helfen tatsächlich nur die von Ihnen angesprochenen Polizeikontrollen.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiterhilft und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tobias Miethaner