Frage an Horst Seehofer von Ralf P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Seehofer,
lt. diverser Pressemitteilungen vom 23.8.08 im Zusammenhang mit der in Aussicht gestellten Gesetzesinitiative gegen den illegalen Datenhandel haben Sie angekündigt, auch etwas gegen unerwünschte (ggf. sogar untergeschobene) Online-Bestellungen unternehmen zu wollen. M.E. laufen Ihre Überlegungen Online-Dienstleister und -händler zu verpflichten, in deren Online-Shop und dergl. ein Extra-Bestätigungsfeld einzubauen, damit der Besteller seine Willenserklärung zur Bestellung noch einmal dezidiert bestätigt, ins Leere. Bereits Fälle aus der Vergangenheit im Zusammenhang mit Dialern haben gezeigt, dass durch betrügerische Manipulationen infolge in die Internetseite eingebauter Skripte (z.B. Javascript) derartige Bestätigungen automatisiert , d.h. simuliert wurden, ohne das der Kunde dies gemerkt hat. Ich schlage daher vor, dass Online-Bestellungen per Email-Kommunikation mindestens durch doppeltes Opt-in-Verfahren bestätigt, wenn nicht gar schriftlich bestätigt werden sollten. Wären diese Vorschläge geeignet, die Umsetzung der Verbraucherrechte bei online-Vertragsabschlüssen zu stärken ?
Mit freundlichen Grüßen
R.P.