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Frage von Kathrin F. •

Frage an Horst Seehofer von Kathrin F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Seehofer,

Das folgende Zitat habe ich dieser Website entnommen und es stammt von Ihnen.
"Weiterhin muss alles daran gesetzt werden, dass die Gentechnik wirklich nur dort Anwendung findet, wo ihre Sicherheit gewährleistet ist."
Wie wird die Sicherheit bei der Aussat von gentechnisch verändertem Mais (der hier in Deutschland zugelassen ist) gewährleistet? Kann man davon ausgehen, dass Sorten, die nicht gentechnisch manipuliert sind, dies auch bleiben, wenn auf dem Nachbarfeld ein Freilandversuch mit gentechnisch verändertem Mais stattfindet?
Ich wage dies zu bezweifeln und würde mich daher sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Flach

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Flach,

Sie fragen ob die Sicherheit bei der Aussaat von gentechnisch verändertem Mais gewährleistet ist.
In Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip ist vor jeder Freisetzung und jedem Inverkehrbringen eine Prüfung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorgeschrieben. Vom Ergebnis dieser Prüfungen hängt es ab, ob ein Freisetzungsvorhaben genehmigt wird, oder nicht. Falls die Prüfung ergibt, dass vom Antragsteller alle notwendigen Anforderungen erfüllt werden, besteht rechtlich keine Möglichkeit, eine Genehmigung nicht zu erteilen.

Ob die umfangreichen gesetzlichen Voraussetzungen zur Genehmigung des Freisetzungsantrags erfüllt sind, ist durch die Prüfung des zuständigen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu klären. Dabei ist sichergestellt, dass eine Vielzahl hochqualifizierter Wissenschaftler mit durchaus unterschiedlichen Sichtweisen auf die Gentechnologie in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. So sind neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auch das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Robert Koch-Institut, die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und in bestimmten Fällen auch das Paul-Ehrlich-Institut und das Friedrich-Loeffler-Institut beteiligt. Weiterhin gibt auch die "zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit" eine Stellungnahme zu möglichen Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt ab.

Des Weiteren fragen Sie nach der Möglichkeit einer Bestäubung von konventionellem Mais durch gv-Mais.

Um die mögliche Auskreuzung zu minimieren, schreibt die Bundesregierung erstmals Mindestabstände zwischen GVO-Feldern und konventionellen oder Öko-Anbauten vor: Es müssen mindestens 150 m zwischen GVO und konventionellen Pflanzenkulturen liegen. In der Nachbarschaft ökologischen Anbaus ist eine Mindest-Entfernung von 300 Metern zwingend.

Für weitere Informationen empfehle ich Ihnen die Internetseite http://www.biosicherheit.de/de/koexistenz/635.doku.html Die Versuche zu den Auskreuzungsraten laufen im Übrigen weiter und sollen demnächst noch durch begleitende Forschung im kommerziellen Anbau ergänzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Seehofer, MdB