Frage an Horst Seehofer von Birgitta G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Minister Seehofer,
ich bin etwas irritiert ob Ihrer Eilverordnung,
da für mich mehrere Fragen dabei offen bleiben:
- die Haftungsfrage für die Tierhalter NACH dem Zeitraum von 14 Tagen
- die Haftungsfrage für die Umweltschäden, die durch den Eintrag von Schwermetallen (Trägersubstanzen der Impfstoffe) in den Naturkreislauf stattfinden.
Wie stehen Sie zu diesen Fragen?
Ich denke, dass es gute Gründe gibt, warum unter normalen Umständen ein Zulassungsverfahren für Impfstoffe mehrere Jahre dauert.
Wie begründen Sie - im Fall der Blauzunge - die Umgehung dieses wichtigen Rechtgutes der Medikamentenprüfung?
Bestand Gefahr in Verzug?
Sehe ich es richtig, dass mit Ihrer Eilverordnung die 3 Herstellerfirmen (Merial, eine Tochter der MDS Sharp & Dohme und der Sanofir-Aventis, Fort Doge, eine deutsche Tochtergesellschaft von Wyeth und auch die Firma CZ Veterinarians) von der Haftung damit befreit sind?
Ich persönlich finde es beunruhigend meinen Tieren einen Impfstoff zu verabreichen, der nicht von staatlich anerkannten Stellen geprüft wurde. Wie soll ich auf Firmen vertrauen, die selbstverständlich ein wirtschaftliches Geschäftsinteresse verfolgen?
Soll ich meine Tiere - aufgrund Ihrer Eilverordnung - nun als Versuchskaninchen umdeklarieren?
Ich frage mich wieso Sie nicht eine solide wissenschaftliche Grundlagenforschung gefördert haben, denn der Klimawandel macht viele in Europa bisher unbekannte Krankheiten möglich - auch für den Mensch! Die Forscher in dem Artikel bemängeln dieses Defizit zumindest
http://www.ava1.de/pdf/artikel/sonstiges/2006_19_kampen.pdf
Sollte man sich nicht auf die Gefahren der Zukunft erst einmal gründlich vorbereiten, bevor man mit einer Impfkampange blind zuschlägt? Die Mißerfolge/Schäden der MKS-Impfkampange sind dafür selbstredend.
Doch vielleicht sind meine Bedenken völlig unbegründet und eine umfassende Haftungsregelung (wie für die GRÜNE Gentechnik) wurde von Ihnen bereits erarbeitet.
In Erwartung Ihrer Antworten
Birgitta Grießer
Sehr geehrte Frau Grießer,
Bund, Länder und Verbände sowie alle anderen Mitgliedstaaten und die Kommission der Europäischen Union (EU-Kommission) waren und sind sich einig, dass in der gegenwärtigen epidemiologischen Situation die flächendeckende Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8) die einzige Möglichkeit eines wirksamen Schutzes gegen die Blauzungenkrankheit (BT) ist. Dies kommt in den EU-Kommission genehmigten Impfplänen, auch des deutschen Impfplanes, zum Ausdruck.
Vor dem Hintergrund der im Jahr 2007 in Deutschland festgestellten mehr als 20.000 BT-Fällen mit massiven tiergesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgeschäden sowie der Tatsache der weiten Verbreitung der die BT übertragenden Insekten kam nur eine Impfung in Frage. Da aber keine zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung standen, hat BMELV einen Impfversuch mit den in DE zur Anwendung kommenden Impfstoffen mit wissenschaftlicher Begleitung des FLI initiiert. Parallel dazu wurde vom Bundesministerium mit der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 2. Mai 2008 ermöglicht, dass diese Impfstoffe auch angewendet werden konnten.
Die Ergebnisse dieses Impfversuches haben zweifelsfrei die Verträglichkeit und Unschädlichkeit (wie im Übrigen auch die Wirksamkeit) der nicht zugelassenen Impfstoffe bestätigt (es traten in seltenen Fällen Schwellungen an der Injektionsstelle, eine erhöhte Körpertemperatur und Aborte auf). Von daher war es gerechtfertigt, diese Impfstoffe auch im Feld in größerem Maßstab einzusetzen.
Nach den bislang vorliegenden im Verlaufe der Impfkampagne gewonnenen Daten werden die Ergebnisse des Impfversuches untermauert; darüber hinaus traten vereinzelt auch Todesfälle auf, wobei die Frage, ob jeweils die Impfung ursächlich dafür verantwortlich ist, schwer zu beantworten ist. Das Paul-Ehrlich-Institut als die für die Entgegennahme von Nebenwirkungen von Impfstoffen zuständige Stelle in Deutschland nimmt eine Auswertung der Daten vor. Die Daten resultieren aus Meldungen der zuständigen Behörden der Länder, aber auch der praktischen Tierärzte.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die durch die Seuche verursachten Schäden ungleich höher sind/wären, als die durch die Impfung hervorgerufenen Nebenwirkungen.
Zudem besteht der Vorteil der Impfstoffe auch darin, dass keinerlei Rückstände entstehen und insoweit auch keine Wartezeiten einzuhalten sind. Im Rahmen der Zulassung, die für die verwendeten Impfstoffe zwischenzeitlich beantragt worden ist, wird auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die Frage der Haftung verteilt sich auf verschiedene Schultern: Die Firmen, denen der Zuschlag für die Impfstofflieferung für die Impfkampagne 2008 erteilt worden ist, haben weitreichende Gewährleistungszusagen gemacht und die notwendigen Sicherheitsleistungen zugesagt. Neben dem Impfstoffhersteller und, im Falle von geringen Schäden (z. B. einzelne Aborte oder Todesfälle), der Tierseuchenkasse hat auch der Anwender des Impfstoffes bei nicht ordnungsgemäßer Anwendung zu haften.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB