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Horst Seehofer
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Frage von Sonja W. •

Frage an Horst Seehofer von Sonja W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Seehofer,

wie verträgt sich Ihre Haltung pro Gentechnik mit Ihrer eignenen Argumentation, daß wir zukünftig effizienter Lebensmittel herstellen müssen? Wenn, wie bereits in Canada geschehen, Geninformationen in konservativ angebauten Pflanzen gefunden werden?
Monsanto hat dort bereits bewiesen dass sie mit allen juristischen Mitteln sowohl die Ernte als auch die Gerätschaften konfiszieren um eine "Wiederholungstat" zu vermeiden. Dass die Geninformationen per Pollenflug nicht verhinderbar in konventionelle Felder emigrieren bedeutet dann im Klartext, daß wir künftig nur noch essen dürfen, wenn wir unsere Patentgebühren an Monsanto gezahlt haben!

Wie schön ist auch in diesem Zusammenhang, dass nun völlig normale Hausschweingene vom Patentamt München zugunsten Monsantos patentiert wurden - europaweit!

Ich fühle mich von Ihnen verraten und verkauft.
Sie können noch so schön daherreden: die Essenz bleibt:
Es riecht nach Verrat
Es schmeckt nach Verrat
ES IST VERRAT!

Ich möchte zu gerne wissen, was Sie Ihren Enkeln einmal sagen werden, wenn diese Sie fragen:

Opa, wie konntest Du DAS zulassen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Weil,

lassen Sie mich dazu zunächst folgendes klarstellen: Ihre Vorbehalte gegen die kommerzielle Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen sind zu respektieren. Ebenso wie Sie, befürchten viele Menschen, negative Auswirkungen gentechnisch veränderter Pflanzen auf Gesundheit und Umwelt. Ein großer Teil der Lebensmittelwirtschaft verhält sich gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln zurückhaltend bis ablehnend. Viele Wirtschaftsteilnehmer befürchten finanzielle Einbußen, wenn gentechnisch verändertes Material in ihre Produkte gelangen sollte, etwa auch der von Ihnen angesprochene Ökolandbau.

Andererseits sehen viele Bürger, Forscher und Pflanzenzuchtunternehmen sowie Teile der Agrarwirtschaft eine wichtige Rolle für die Grüne Gentechnik in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und nachwachsende Rohstoffe. Sie stellt eine neue Dimension der Pflanzenzüchtung dar mit allen Chancen und Risiken, die mit einer neuen Technologie verbunden sind. Daneben gewinnen gentechnisch veränderte Produkte wachsende Bedeutung in der internationalen Wirtschaft und auch bei dem Importen der deutschen Landwirtschaft spielen diese eine immer wichtigere Rolle. Es ist Aufgabe der Politik, diese gegenläufigen Interessen zu einem fairen Ausgleich zu bringen.

Häufig werden Befürchtungen vorgebracht, dass der Verzehr gentechnisch veränderter Lebensmittel Allergien, möglicherweise sogar Vergiftungen, zur Folge haben könnte. Um die Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel zu gewährleisten, wird ein enormer Prüf- und Forschungsaufwand betrieben. In der Europäischen Gemeinschaft dürfen gentechnisch veränderte Lebensmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn nach einer umfassenden Prüfung, die häufig mehrere Jahre dauert, feststeht, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt zu befürchten sind. Nur dann wird eine Zulassung zum so genannten "Inverkehrbringen", d. h. für ihre Vermarktung erteilt. Durch dieses vorgeschaltete Prüfungs- und Zulassungsverfahren wird also gewährleistet, dass keine gentechnisch veränderten Produkte in die Umwelt oder Lebensmittelkette gelangen, die eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher oder die Umwelt darstellen. Es gibt bis heute keinen einzigen Hinweis darauf, dass von zugelassenen Lebensmitteln, die Anteile zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher oder der Umwelt ausgeht.

Das Thema "Gentechnik" ist deshalb meines Erachtens zu komplex, als dass man es mit einem klaren "ja" oder "nein" beantworten könnte. Was wir vielmehr brauchen, ist eine differenzierte Betrachtung einzelner Anwendungen und daraus resultierender Vor- und Nachteile. Dabei müssen selbstverständlich auch die von Ihnen aufgeführten Argumente sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung möchte deshalb vor allem die Forschung im Bereich der Pflanzenbiotechnologie in Deutschland weiter voranbringen. Die globale Entwicklung schreitet voran, unabhängig davon, ob in Deutschland Forschung betrieben wird oder nicht. Es wäre deshalb kaum begründbar, sich aus der Erforschung gentechnisch veränderter Pflanzen zurückzuziehen und diesen Wachstumsbereich anderen zu überlassen. Dann würden wir letztlich aus dem Ausland einführen müssen, was wir selbst nicht beeinflussen können.

Allerdings ist die Gentechnik noch eine vergleichsweise junge Technologie. Deshalb müssen wir auch ihre Risiken im Blick behalten. Gerade die Gegner der Anwendung der Gentechnik im landwirtschaftlichen Pflanzenbau führen häufig an, dass die Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel nicht ausreichend erforscht sei. Dann sollte den offenen Fragen auch bei uns nachgegangen werden können. Wir brauchen deshalb auch in Deutschland eine fundierte und leistungsfähige Sicherheitsforschung. Dafür ist aber auch der Versuchsanbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland unerlässlich.

Auch für die Forschung gilt dabei, dass sie mit Augenmaß betrieben werden muß. Es geht uns hier nicht um blinden Fortschritt sondern um eine ethisch verantwortbare Perspektive. Weiterhin muss alles darangesetzt werden, dass die Gentechnik wirklich nur dort Anwendung findet, wo ihre Sicherheit gewährleistet ist.

Ihre Vorbehalte gegen die Patentierung von Tieren kann ich gut verstehen. Sie werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern geteilt.

In der Europäischen Union gibt es zur Harmonisierung des Patentrechts seit 1998 die Richtlinie 98/44/EG des Rates und des Europäischen Parlaments über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie), die in Deutschland durch Ergänzung des deutschen Patent-, Sortenschutz- und Gebrauchsmustergesetzes umgesetzt wurde. Die Bestimmungen der Biopatentrichtlinie wurden weitgehend in die Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen übernommen, dem Deutschland beigetreten ist und auf dessen Grundlage das Europäische Patentamt entscheidet.

Auf der vorgenannten gesetzlichen Grundlage können Pflanzen und Tiere, nicht jedoch Pflanzensorten und Tierrassen, unter bestimmten Voraussetzungen, die den allgemeinen Bestimmungen des Patentrechtes entsprechen, patentiert werden. Das ist dann der Fall, wenn sie mit Verfahren gewonnen wurden, die nicht im Wesentlichen biologisch sind und die eine Erfindung mit ausreichendem Neuheitswert darstellen. Dies schließt die Möglichkeit der Patentierung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren ein. Eine Entwicklung, dass Patente auf Tiere und Pflanzen negative Konsequenzen für Landwirte haben, indem sie eine verstärkte Abhängigkeit von großen Züchtungs- und Saatgutunternehmen begünstigen, ist bei europäischen Patenten derzeit nicht erkennbar.

Die Bundesregierung wird den Bereich der Schutzrechte für Pflanzen und Tiere weiterhin eingehend beobachten und bei sich eventuell abzeichnenden unerwünschten Entwicklungen entsprechend gegensteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Seehofer, MdB