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Frage von Jürgen J. •

Frage an Horst Seehofer von Jürgen J. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum verbieten Sie nicht die Pestizide, die wahrscheinlich für das Bienensterben mitverantwortlich sind?
Zitat Albert Einstein: "Wenn die Bienen verschwinden, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben; keine Bienen mehr, keine Pflanzen, keine Tiere, keine Menschen mehr."
Wenn wir nichts mehr zu essen haben, hilft uns der Profit auch nicht weiter.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jendges,

die Zulassungsentscheidung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland keine politische Entscheidung, sondern erfolgt nach wissenschaftlichen Zulassungs- und Bewertungskriterien. In Deutschland ist hierfür das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.

Sie haben sicherlich mitverfolgt, dass die Bundesbehörden schnell auf die in diesem Frühjahr aufgetretenen Bienenschäden reagiert haben. Nachdem sich der Verdacht erhärtet hat, dass der Abrieb Clothianidin-haltiger Beizmittel bei der Maissaat für das Bienensterben in Süddeutschland verantwortlich ist, hat das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) am 15. Mai 2008 ein Ruhen der Zulassung entsprechender Beizmittel angeordnet. Diese Anordnung wurde zur Vermeidung weiterer Schäden und zur endgültigen Klärung der Zusammenhänge aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres getroffen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zusätzlich zu den bereits veranlassten Maßnahmen auf Länder- und Bundesebene am 22. Mai eine Eilverordnung erlassen, die das Aussäen von Maissaatgut, das mit Clothianidin-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, mit pneumatischen Sämaschinen, die mit Unterdruck arbeiten, verbietet.

Bevor nicht alle offenen Fragen hinsichtlich der Bienenschäden im Zusammenhang mit der Anwendung von Clothianidin-haltigen Beizmitteln geklärt sind, wird das BVL für keines der Mittel zur Behandlung von Maissaatgut das Ruhen der Zulassung aufheben.

Grundsätzlich gilt, dass die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln neben zahlreichen anderen Untersuchungsbereichen auch auf die Honigbiene nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geprüft und bewertet werden. Die möglichen Auswirkungen auf Bienen müssen für jedes Pflanzenschutzmittel untersucht werden, es sei denn, das Mittel wird ausschließlich dann angewandt, wenn für Bienen keine Expositionsgefahr besteht. Im Rahmen von Laborprüfungen wird die Toxizität der Pflanzenschutzmittel für die Honigbienen bestimmt und das mögliche Risiko anhand von Gefährdungsquotienten bei oraler Aufnahme und Kontaktexposition abgeschätzt. Hierbei wird die höchste Aufwandmenge, für die eine Zulassung beantragt wird, zugrunde gelegt. Kann aufgrund der Laboruntersuchungen ein Risiko nicht ausgeschlossen werden, sind weitere Untersuchungen unter Verwendung von Versuchsvölkern durchzuführen.

Die aktuell zu beklagenden Bienenvergiftungen im Zusammenhang mit gebeiztem Saatgut haben die Bundesregierung veranlasst, zusammen mit den Bewertungs- und Zulassungsbehörden eine detaillierte Ursachenanalyse durchzuführen, um Maßnahmen zu ergreifen, die vergleichbare Bienenschäden in Zukunft ausschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Seehofer, MdB