Frage an Horst Seehofer von Rainer B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Seehofer,
im Umfeld der heutigen Beschlüsse zum Klimaschutz haben Sie gesagt dass Sie stolz darauf sind dass Sie verhindert haben dass der verbindliche Druck zur Modernisierung älterer Mietshäuser verbindlich beschlossen wurde.
Wissen Sie dass Sie damit der Masse der Verbraucher schaden?
Der größte Teilder Bevölkerung lebt in Mietwohnungen die bereits vor der Realisierung moderner Energiesparmaßnahmen gebaut wurden.
Wenn dort jetzt die Eigentümer nicht verpflichtet werden ernergiesparend zu modernisieren werden die dort lebenden Mieter noch sehr viele Jahre und Jahrzehnte hohe Energiekosten tragen müssen. Die Vermieter leiden nicht darunter da sie diese Kosten ja an die Mieter weitergeben.
Sind Sie also stolz darauf dass Sie langfristig die Mieter älterer Wohnungen mit hohen Energiekosten belasten?
Sind Sie stolz darauf dass damit Sie den großen Wohnungsbaugesellschaften und Hauseigentümern die Modernisierungskosten ersparen?
Nennen Sie das Verbraucherschutz?
Auch wenn ich kaum mit eine Antwort von Ihnen rechne versuche ich es heute noch einmal mit dieser Anfrage an Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer baack
Sehr geehrter Herr Baack,
zu dem vom Bundeskabinett am 18.06.2008 beschlossenen zweiten Energie- und Klimapaket gehört auch eine Novelle der Energieeinsparverordnung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die, bei der Kabinettklausur in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm, in die Tat um.
Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen u. a. die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und an wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 % sowie die Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten bei Anlagen und Gebäuden.
Bereits nach geltendem Recht mussten bzw. müssen in Mehrfamilienhäusern alte, unzureichend gegen Wärmeverluste gedämmte Heizkessel, die vor dem 01.10.1978 eingebaut bzw. aufgestellt worden sind, bis 31. Dezember 2006 bzw. in bestimmten Fällen bis 31. Dezember 2008 außer Betrieb genommen werden.
Ebenso bestehen für die Gebäude Dämmpflichten für bestimmte Wärmeverteilungs- bzw. Warmwasserleitungen und für bestimmte nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken. Künftig sollen bei der Dämmpflicht für Geschossdecken die Anforderungen an die Qualität der Dämmung erhöht werden. Zudem werden bis Ende 2011 unter bestimmten Bedingungen auch begehbare oberste Geschossdecken in solchen Gebäuden zu dämmen sein.
Bei diesen Neuregelungen muss jedoch auch der Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit beachtet werden, um die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der verschärften Anforderungen nicht wirtschaftlich zu überfordern. Daher habe ich mich für eine Fortsetzung der Ausnahmen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser eingesetzt. Die dargestellten Nachrüstpflichten kommen bei den selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern erst bei einem Eigentümerwechsel zur Anwendung. Sie sind vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Wenn bei solchen Häusern noch keine Pflicht zur Nachrüstung entstanden ist, spricht der Bezirksschornsteinfegermeister ein Empfehlung für entsprechende Nachrüstungsinvestitionen aus.
Insgesamt bin ich der Auffassung, dass diese Novellierung einen wichtigen Schritt hin zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich bedeutet. Sie bedarf jetzt noch der Zustimmung des Bundesrates.
Im Jahre 2012 werden die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erneut auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel, unter Beachtung des technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren die energetischen Anforderungen nochmals anzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB