Frage an Horst Seehofer von Elisabeth P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Seehofer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Sie lassen sich durch das FLI beraten - das ist aus Ihrer Sicht korrekt. Doch werden von diesem einige Dinge irreführend dargestellt, auf die ich Sie hiermit hinweisen möchte:
- Auch in ganz Europa, wo es nirgendwo - außer leider in Deutschland - eine generelle Stallpflicht gibt, traten Fälle von H5N1 in der großen Mehrzahl in geschlossenen Ställen auf. Wenn man also die Fallgruppe in Deutschalnd zu klein findet, braucht man nur über die Genzen zu schauen. Allein das Auftreten in g. Ställen zeigt doch, dass eine Stallpflicht eben nicht vor H5N1 schützt!
- Natürlich stammen Viren ursprünglich aus dem Freiland. Doch selbst das FLI gibt zu, dass Inrensivtierhaltungen durch die estreme Enge und große Tierzahlen (schneller Wirt swechsel, Gen-Dift) eine Mutation zu höherer Pathogenität fördern.
- Die Wildvogel-These wird von den meisten Ornithologen abgelehnt (siehe Stellungnahme der DO-G von Ende September 2007)!
- Wildvögel konnten sich leicht durch Kot aus den betroffenen Betrieben anstecken. In Schwandorf wurde der Ausbruch ja erst bemerkt, nachdem das Virus schon längere Zeit dort anwesend gewesen war!
- Gerade in wasserreichen Gebieten gibt es Gänsehaltung. Gänse leiden extrem ohne Wasser und pflanzen sich dann nicht fort.
- In Wermsdorf ist der größte deutsche Gänsebetrieb ansässig. Eine große Untersuchung zeigte jüngst die Virenfreiheit der Wildvögel in Wermsdorf. Dennoch wurde keine Ausnahme erteilt!
- Die Aufstallung - auch unter Zeltplanen - führt durch Enge zu unhygienischen Verhältnissen. Die Enge fördert auch die Viren-Drift.
Warum in aller Welt dann Aufstallung? Das Risiko ist doch erkennbar auch und gerade in geschlossenen Ställen da!
Das Ausland ist uns da voraus!
Möchten Sie wirklich die gewachsene Gänsehaltung in Gewässegebieten zerstören?
Sehr geehrte Frau Petras,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de kein Fachdialog geführt werden kann.
Da es sich bei Ihrer Frage um ein Ressort-Thema meines Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz handelt, muss diese auch dementsprechend fachlich im Ministerium behandelt werden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, sich an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der folgenden e-Mailadresse zu wenden:poststelle@bmelv.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB