Frage an Horst Seehofer von Nikolai A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Herr Seehofer,
ist es Ihnen einfach nur peinlich öffentlich auf dieser Seite Fragen zu beantworten die nicht nur einen Menschen angehen, sondern eine recht große Zahl? Was genau ist der nachvollziehbare Grund für die neue Verordnungsvorlage? Können Sie mir erklären wie mit dieser Verordnung H5N1 eingeschränkt werden soll? Es ist ja nun eine Tatsache, daß so gut wie alle Ausbrüche in Großbetrieben stattfanden. Was bitte soll es da bringen gesunde Tiere aus Hobbyhaltungen zu töten? Wie war das in Erlnagen? 8 Tage nach der Keulung im Großbetrieb hatte jemand die Idee auch die Tiere töten zu lassen. Warum? Nachträgliche Prävention oder wie soll man das nennen? Keines der Tiere war infiziert.
Zu dem Schreiben von Herrn Ahlbrecht nehme ich wie folgt Stellung:
Die Bekämpfung der Geflügelpest, hervorgerufen durch hochpathogenes aviäres Influenzvirus der Subtypen H5 und H7, ist durch Europäisches Recht (Richtlinie 2005/94/EU) harmonisiert. Die jetzt vorgelegte Verordnung fasst in Umsetzung der Richtlinie 2005/94/EU die bisherigen fünf Vorschriften, die der Vorbeugung vor und der Bekämpfung der Geflügelpest dienen, in einer Verordnung zusammen. Insoweit dient die „neue“ Geflügelpest-Verordnung der Erleichterung des Vollzuges.
Geflügelpest ist in Deutschland 2006 in einem mittelgroßen und 2007 bisher in drei Betrieben, davon einem sehr kleinen und zwei großen Beständen, nachgewiesen worden. Es sind also entgegen Ihrer Darstellung, nicht nur „Großbetriebe“ betroffen. Der Geflügelpestausbruch in Erlangen hat dazu geführt, dass – und da haben Sie Recht – auch das Geflügel in benachbarten Geflügelhaltungen getötet worden ist. Dies aber nicht zuletzt auch deshalb, weil es zumindest zum Teil epidemiologische Zusammenhänge, i.d.R. Personenkontakt, zu dem Ausbruchsbestand gab.
Horst Seehofer