Frage an Horst Seehofer von Corinna O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Seehofer,
Im Oktober ist wieder einmal soweit, die Aufstallverordnung für Geflügel muss überarbeitet werden.
Da es sich gezeigt hat, dass im Wesentlichen industrielle Haltungen von der Geflügelpest betroffen sind, frage ich Sie hiermit: Sind Sie bereit dafür einzutreten, dass diese Verordnung aufgehoben wird und Aufstallung nicht mehr der Normalfall ist, sondern nur im Ausbruchsfall in entsprechenden Bereichen verhängt werden kann?
Eine Daueraufstallung mit der Option auf Ausnahmegenehmigung ist keine verlässliche Grundlage für die Tierhaltung. Es ist zu erwarten, dass Ausnahmeregelung irgendwann nicht mehr erteilt werden.
Auch Geflügelhalter sind Wähler und haben Angehörige im wahlfähigen Alter, ich spreche hier nicht nur von den 300 000 Rassegeflügelzüchtern.
Gerade im gesellschaftlichen Leben der dörflichen Gemeinde erfüllen Kleintierzuchtvereine neben Wander-, Gesangs- und Sportvereinen eine wichtige Rolle, Jugendarbeit wird geleistet und der Zusammenhalt der Menschen gefördert, der Wegfall der Jugendarbeit kann langfristig der Gesellschaft Kosten verursachen.
Die Versorgung des kleinen Tierbestandes fördert die Aktivität älterer Mitbürger, somit trägt die Geflügelzucht zur Kostenminimierung im Gesundheitswesen bei. Das Halten von Geflügel in geschlossenen Ställen verstößt gegen das Tierschutzgesetz, welches ins Grundgesetz aufgenommen ist. Die Rassegeflügelzucht erfüllt das von der Bundesregierung unterzeichnete Biodiversitätsabkommen, ohne Kosten für die Gesellschaft. Auf der Futter- und Zubehörindustrie sind viele kleine Existenzen aufgebaut, eine Zerstörung dieser verursacht der Gesellschaft Kosten. Viele kleine und mittelständische Aufzuchtbetriebe haben ihre Lebensgrundlage im Verkauf von Geflügel an Kleinsthalter.
Das Halten von Tieren in kleinen engen Unterkünften verschlechtert ihr Allgemeinbefinden und trägt somit maßgeblich zu weiteren Krankheitsanfälligkeiten und Seuchenausbrüchen bei.
MFG
C. Orthey
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Portal „Abgeordnetenwatch“ wird intensiv genutzt und eröffnet eine weitere interessante Möglichkeit, Kontakte zwischen Bürgern und Abgeordneten herzustellen.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig, deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass ich jedoch den direkten Weg vorziehe. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber vor allem, dass mir die wesentlichen Daten – also zumindest die E-Mail-Adresse und die Postanschrift – meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Dieses gegenseitige, offene Kennenlernen ist auf der Plattform „Abgeordnetenwatch“ in dieser Form leider nicht möglich.
Auf meiner Homepage – www.horst-seehofer.de – informiere ich über meine politische Arbeit und verweise dort auf die zahlreichen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit mir. Auf diese Weise wenden sich täglich zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Wie bisher bemühe ich mich, Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen. Bitte nutzen auch Sie die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme.
Abschließend bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Sie darauf verweise und auf Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ mit dieser standardisierten Antwort reagiere.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB
Die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten ist eine Maßnahme, den Eintrag des Erregers der Geflügelpest von Wildvögeln auf Nutzgeflügel zu minimieren. Ein 100%iger Schutz kann, da der Erreger auch indirekt übertragen werden kann, nicht erreicht werden. Aus meiner Sicht würde eine „Prinzipienumkehr“ (Freiland-/Auslaufhaltung als Regel und bei Gefahr Aufstallung) bei objektiver Zugrundelegung einer Risikobewertung nicht dazu führen, dass ein einziger Betrieb mehr von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen werden kann. Deshalb habe ich in der dem Bundesrat zugeleiteten neuen Geflügelpest-Verordnung die Regelung der Geflügel-Aufstallungsverordnung übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Petra Krätzig
Sekretariat Horst Seehofer MdB