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Frage von Ole W. •

Frage an Horst Seehofer von Ole W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrte Mitglieder des
Verbraucherschutzministeriums

Immer öfter kann man beobachten, das Mechanismen, welche eigentlich positive Effekte bewirken sollen letztendlich durch negative Begleiterscheinungen die Situation, aus großer Distanz betrachtet eher verschlechtern als verbessern.
Gerade bei den Bio-Produkten ist dieser Vorgang zu beobachten. Es ist mehr als löblich, das so viele Verbraucher auf biologisch und ökologisch sinnvoll angebaute Waren zurückgreifen, leider führt(e) das dazu, das die Bestände in Deutschland und den umliegenden Länder nahezu leer gekauft worden sind. So müssen nun z.B. Kartoffeln aus Afrika nachgekauft werden,
die ein Bio-Logo lediglich wegen ihrer Anbauart erhalten, welches sie aber bei genauer Betrachtung wohl lieber verlieren sollten, da der Transport weder ökologisch, geschweige denn biologisch zu rechtvertigen ist.
Wäre es also nicht sinnvoll entweder diese Komponente mit in die ´Formel´ für Bio-Produkte mit einfließen zu lassen, oder aber ein weiteres Logo als Prädikat für den ökologischen Transport zu erstellen, so daß der Verbraucher sehen kann, ob er nicht nur gesunde Produkte, die unbehandelt sind erhält, sondern zusätlich noch sicher sein kann, das wegen seinem Kaufverhalten die Umwelt nicht auf anderen Wege schaden nimmt.

Mit freundlichen Grüssen

Ole ´Amlor´ Wengler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wengler,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.02.2007 an Herrn Bundesminister Seehofer.
Er hat mich gebeten Ihnen zu antworten.

Der ökologische Landbau hat in unterschiedlichen Formen eine lange Tradition. In der "Verordnung 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel" (EG-Öko-Verordnung) wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Regelungen über Transportwege und deren mögliche Umweltbelastung enthält diese eu-weit unmittelbar geltende Verordnung nicht.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob alles, was sinnvoll zu bedenken ist, auch gesetzlich geregelt werden muss. Ist es nicht vielmehr so, dass ein mündiger Verbraucher bei der Entscheidung über seinen Einkauf abwägen sollte, ob er ein bestimmtes Produkt, das einen weiten Transportweg hinter sich hat, kauft oder ob er zugunsten der Umwelt auf ein saisonal produziertes Produkt aus der Region zurückgreift.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Brigitta Jerusalem

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referat 526
Ökologischer Landbau, extensive Bewirtschaftungsverfahren