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Frage von Helfried D. •

Frage an Horst Seehofer von Helfried D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Seehofer,

in der Bundestagsdebatte vom 21.06.1991 zum RÜG wurde unzweifelhaft allein die Überleitung von DDR- Recht in Bundesrecht diskutiert und beschlossen.
Selbstverständlich kann nach Grenzöffnung und Wiedervereinigung das Fremdrentenrecht bei einem Wohnortwechsel von Ost nach West nicht mehr gelten.
Der am 21.06.1991 beschlossene § 256a SGB VI wird aber auch auf Übersiedler und Flüchtlinge angewandt, die bereits Bundesbürger waren, folglich nicht den Überleitungsgesetzen für das Beitrittsgebiet unterfallen und für die weiter das FRG gelten sollte.
Die Folge davon ist, daß für Übersiedler weder das für sie mit dem RRG 1992 vom 18.12.1989 gerade erst bekräftigte Recht (FRG), noch das übergeleitete Recht (AAÜG), das für die am 30.06.1990 in der DDR tätigen Personen gilt, angewandt wird.
Aus Gründen, die in ihrem oppositionellen Verhalten gegenüber der DDR liegen, wird der Rentenanspruch von Übersiedlern bei Nichtanwendung des FRG gemindert auf ein Niveau weit unter dem, was den Stasimitarbeitern als Mindestanspruch zugebilligt wird, weil sonst deren Rente, Zitat BVerfG v. 21.07.98: „nicht mehr mit dem Wert der in den unterschiedlichsten Berufen und Positionen verrichteten Arbeit in Zusammenhang gebracht werden kann, es sei denn, man hielte die Angehörigen dieses Sonderversorgungssystems oder die hauptberuflichen Mitarbeiter des MfS/AfNS durchweg für deutlich unterdurchschnittlich qualifiziert” (BSG;1BvL 33/95 und 1 BvL11/94).

Aus keinem öffentlich zugänglichen Bundestags- und Ausschußprotokoll geht hervor, daß ein Paradigmenwechsel hinsichtlich des Umgangs mit DDR- Flüchtlingen stattgefunden hat.

Das Problem liegt in der Umdeutung des Willens des Bundestages, ist aber auch ein Gerechtigkeitsproblem.

Wollen Sie sich nachdrücklich und sichtbar dafür einsetzen, daß diesem unwürdigen Treiben, das in Ihrer Amtszeit als Parl. Staatssekretär im Sozialministerium seinen Ursprung hat, ein Ende gemacht wird?

MfG
H. Dietrich

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