Frage an Horst Seehofer von Lothar G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Seehofer,
Sie sind Abgeordneter des Bundestags und waren von 1989 bis 1992 Parlamentarischer Staatssekretär im Sozialministerium. Ich bitte Sie um Auskunft, wie es geschehen konnte, dass die Rentenanwartschaften von Bundesbürgern, die seit 1959 bis 1989 aus der DDR geflohen sind und die seitdem in der Bundesrepublik wohnen, gelöscht wurden. Diese Anwartschaften waren Ergebnis eines Eingliederungsverfahrens nach Fremdrentengesetz meist unmittelbar nach der Übersiedlung, sie waren Eigentum. Die Löschung war lange Zeit unbekannt, weil dazu keine Aufhebungsbescheide ergingen. Die Folgen sind unterschiedlich, häufig gibt es Rentenkürzungen von mehreren hundert Euro. Vielleicht können Sie mit Ihrem Wissen um interne Vorgänge zur Aufklärung beitragen. Der augenblickliche Zustand ist sehr unbefriedigend, die Übersiedler sind der festen Überzeugung, dass man ihnen ohne den Willen, ja ohne Wissen des Gesetzgebers vom Grundgesetz geschütztes Eigentum genommen hat. In der Bundestagsdebatte vom 21.06.1991 zum RÜG kommt das Wort Übersiedler nicht vor, aber dort wurde im Paket RÜG die Löschung und Neubewertung per Umkehrschluss des §259a SGB 6 beschlossen. Das verstößt gegen den Staatsvertrag vom 18.05.1990, Artikel 20 (7) und viele andere Regeln unseres rechtsstaatlichen Zusammenlebens. Da keine Aufhebungsbescheide ergingen werden viele Übersiedler noch heute nichts wissen von der Manipulation.
Zur Erinnerung: Bayern hat sich an den Bundesrat gewandt (Drucksache 390/4/91 vom 05.07.1991), und für die Stasi eine Begrenzung der Rente auf 600 DM gefordert. Das hat nicht funktioniert, die Stasi ist inzwischen per BVerfG Urteil auf einen Entgeltpunkt angehoben worden. Die 0,7 Entgeltpunkte, die nach BVerfG für die Stasi zu wenig sind, erhalten dafür die Übersiedler. Wer hat das wann getan, wer hat es warum gewollt? Die Abgeordneten am 21.06.1991, also der Gesetzgeber, wollten es offensichtlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Gebauer