Frage an Horst Seehofer von Guido L.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
in den vergangenen zwei Tagen fand bekanntlich eine gemeinsame Präsidiumssitzung der CSU- und der CDU-Spitze in München statt (siehe Ihre gemeinsame Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, am 06.02.17: https://www.youtube.com/watch?v=H1hYdJo-2-k ).
Bisher betonten Sie mit Nachdruck, dass eine max. Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen p.a. unverhandelbar sei und dass Sie notfalls in die Opposition gehen werden (siehe z.B. http://www.focus.de/politik/deutschland/seehofer-droht-entweder-fluechtlings-obergrenze-oder-csu-geht-in-die-opposition_id_6356205.html ). Gestern äußerten Sie sich nicht mehr so eindeutig: http://www.fr-online.de/videos/1472414,1472414.html?bcpid=30932696001&bclid=30421017001&bctid=5311906438001&refer=rightboxa
Meine Fragen:
- Was gilt denn nun: Durchsetzung einer unverhandelbaren Flüchtlingsobergrenze von 200.000 p.a. (CSU-Beschluss von Ende 2016 in Kloster Seeon) oder notfalls Gang in die Opposition oder Aufgabe Ihrer (m.E. verfassungswidrigen) Forderung zugunsten eines Koalitionsfriedens mit der CDU?
- Wie wollen Sie den Wähler davon überzeugen, die CSU bzw. die CDU zu wählen, wenn dieser Widerspruch nicht vor der kommenden Bundestagswahl durch eine gemeinsame Festlegung von CSU und CDU zur Flüchtlingspolitik gelöst und der Öffentlichkeit mitgeteilt wird?
- Wie entgegnen Sie meiner Feststellung, dass sowohl die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel als auch Sie reale und begründete Angst vor einem gemeinsamen Gang in die Opposition haben (müssen) (Hintergrund: http://www.focus.de/politik/videos/insa-meinungstrend-naechster-umfragehammer-spd-ueberholt-cdu-csu-dank-schulz-effekt_id_6604728.html )?
In Erwartung Ihrer erstmaligen und selbstverständlich ehrlichen Beantwortung meiner Fragen hier bei "abgeordnetenwatch.de" und unter Verweis auf das in Ihrer CSU-Homepage abgegebene Versprechen (siehe http://www.csu.de/verbaende/kv/ingolstadt/mandatstraeger/ ) verbleibe ich
mfG Guido Langenstück