Frage an Horst Seehofer von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
heute fand die Verleihung des Bayrischen Verdienstordens in der Münchner Resident durch Sie statt. Unter den 53 Ausgezeichneten befand sich Ihr Mitarbeiter, der Leiter der Staatskanzlei, Dr. Marcel Huber (CSU) (siehe z.B. http://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/bayerischer-verdienstorden-fuer-gloria-von-thurn-und-taxis.html und http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/verdienstorden-seehofer-gloria-100.html ).
Meine Fragen:
- Durch welche besonderen Verdienste hat sich Herr Dr. Huber hervorgetan, die die Verleihung dieses Ordens rechtfertigen?
- Gehen Sie mit mir konform, dass eine gute Arbeitsleistung bei jedem Beschäftigten (auch bei Ministern) eigentlich nichts Außergewöhnliches ist und grundsätzlich erwartet werden darf und mit dem Gehalt (bayrische Minister erhalten momentan ein Grundgehalt von 14.503,70 € pro Monat (Besoldungsgruppe B11 x 1,1875; siehe http://www.gesetze-bayern.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-MinGBYrahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true (Art. 10)) sowie weitere Bezüge) abgegolten sein müsste?
In der Hoffnung und Erwartung, dass Sie sich erstmals die Zeit nehmen, Fragen von Bürgern bei "abgeordnetenwatch.de" zu beantworten, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück