Frage an Horst Seehofer von Sina B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer
1.
Viele Familienangehöriger von Mordopfern erholen sich Zeitlebens nicht mehr von solchen schrecklichen Taten. Krankenkassen bezahlen aber oft gar keine oder nur eine zeitlich eng begrenzte Therapie, die Familienangehörige dabei unterstützt, mit dem Verlust leben zu lernen.
Wurde je der Kontakt zu Familienangehörigen der Mordopfer z.B. des Roland S. gesucht und wurde den Familienangehörigen Unterstützung angeboten?
2.
Ich habe mehrfach gelesen, dass Familienangehörige von Mordopfern ganz alleine für die Beerdigungskosten aufkommen müssen.
Stimmt dies?
3.
Wenn Täter sich außerhalb der Forensik / Gefängnis aufhalten und von Sicherheitspersonal / Ärzten begleitet werden, müssen dann für das Personal Überstunden- bzw. ein Sonntagszuschlag bezahlt werden?
3.1. Wenn ja, wer muss diese Kosten bezahlen?
4.
Es ist überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn Straftäter arbeiten.
Aber warum fließt das Geld nicht an die Einrichtung, in der diese Straftäter untergebracht sind?
Oder an die Familienangehörigen der Opfer?
5.
Wenn Straftäter so viel billiger arbeiten, als Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis, dann schädigen die Täter doch letztendlich die unbescholtenen Arbeitnehmer. Unbescholtene Arbeitnehmer können nicht für Cent-Beträge arbeiten, denn sie müssen Lebensmittel bezahlen, Miete, Strom, Heizung, ihre Familie ernähren.
Zudem besteht auch noch die Gefahr, dass die Arbeitnehmer außerhalb von Forensik bzw. Gefängnis ihre Arbeit verlieren, weil sie nicht so billig arbeiten können.
5. 1.
Wie viel Firmen gibt es in Deutschland, die auf diesem Wege äußerst günstig produzieren lassen?
5. 2. Warum wird in Forensik / Gefängnissen nicht der Mindestlohn bezahlt?
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Sina Berg