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Horst Schnellhardt
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Frage von Karl K. •

Frage an Horst Schnellhardt von Karl K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

"Muss" ich ein Konto führen? Was sagt das EU-Recht dazu?Mein neuer Arbeitgeber will mich zwingen, ein Konto zu eröffnen, obwohl ich das nicht will. Seit 4 Jahren habe ich kein Konto und habe meinen Lohn bzw. Alg per Barscheck/ Lohntüte seither bekommen und bin damit gut gefahren. Kann ich mich gegen den Kontozwang wehren?

Ich bitte um freundliche Antwort.

MfG
K.Kothe

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kothe,

auf Ihre Frage, ob Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen kann, ein Bankkonto für die Auszahlung Ihres Lohnes zu führen, möchte ich Ihnen gerne Antwort geben.
Hier greift die Subsidiarität, das heißt, die Mitgliedstaaten sind allein zuständig. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Österreich besteht für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse eine explizit gesetzlich geregelte Pflicht zur Führung eines Bankkontos. In anderen Ländern, wie auch in Deutschland, gibt es keine gesetzliche Regelung. Ein Arbeitsvertrag, der eine solche Regelung vorsieht ist aber nicht unwirksam, denn der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Abrechnung ebenso wie bei den anderen Mitarbeitern und im Allgemeinen üblich über ein Bankkonto abläuft.
Allerdings besteht die Gefahr, dass Bürger ohne ein Bankkonto organisatorische und finanzielle Nachteile erleiden. Aus diesem Grund hat die Europäische Union im Februar 2009 unter dem Titel "Finanzielle Eingliederung - Ein Konto für Jedermann" eine Konsultation gestartet, mit der Informationen über den Zugang zu Bankkonten in den EU-Mitgliedstaaten gesammelt werden sollen. Ausgangspunkt dieser Initiative sind Beschwerden von Bürgern über hohe Kosten bei der Einrichtung und Führung von Bankkonten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Dr. Horst Schnellhardt