Frage an Horst Meierhofer von Michael S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Meierhofer,
da Sie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit tätig sind, sind Sie sicherlich schon mit dem Thema in Kontakt gekommen:
Die Umrüstung des Forschungsreaktors FRM II in Garching bei München vom hochangereicherten, atomwaffentauglichen Uran (HEU) auf den niedrig angereicherten Brennstoff (LEU).
In der Genehmigung für den Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors wurde die Technische Universität München verpflichtet, den Betrieb bis zum Jahr 2010 auf niedrig angereichertes Uran umzustellen.
Wie dem Münchner Merkur vom 19.02.09 zu entnehmen ist
( http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/verlaengerung-garchinger-reaktor-78040.html ) soll nach den Plänen des Bundesforschungsministeriums der Betrieb mit atomwaffentauglichem Uran bis ins Jahr 2016 ermöglicht werden.
Welche Probleme mit diesem atomwaffenfähigen Uran verbunden sind zeigte ein Fall in unserem Nachbarland Schweiz. Die Schweizer Regierung hat im Jahr 2007 Akten von mutmaßlichen Atomschmugglern vernichten lassen, um zu verhindern, dass dieses "gefährliche Material" in falsche Hände gerät. Die Papiere enthielten Baupläne für Nuklearwaffen, Gasultrazentrifugen und Lenkwaffensysteme.
Angesichts dieser Berichte und dem Ziel der Bundesregierung, die weltweite Verbreitung von atomwaffenfähigem Material zu unterbinden, halte ich es für angebracht, die Inhalte des Genehmigungsbescheids für den Forschungsreaktor Garching strikt einzufordern.
Ist es rechtlich zulässig, einen derartigen Genehmigungsbescheid nachträglich in dieser Form abzuändern?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schropp
______________
Quelle: swissinfo "Schweizer Regierung liess Atom-Akten vernichten" - vom 23. Mai 2008 http://www.swissinfo.org/ger/startseite/Schweizer_Regierung_liess_Atom_Akten_vernichten.html?siteSect=109&sid=9126787&cKey=1212476228000&ty=st
Sehr geehrter Herr Schropp,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Februar 2009, die ich Ihnen heute gern beantworten möchte.
Es ist in der Tat so, dass der Forschungsreaktor der TU München FRM2 wesentlich länger mit hoch angereichertem Uran (HEU) als Brennstoff betrieben werden muss als bisher in der Betriebsgenehmigung von 2004 vereinbart. Sie bemerken richtig an, dass in dieser festgelegt wurde, dass der Reaktor bis zum 31-12.2010 auf mittel angereichertes Uran (LEU) umgerüstet werden muss.
Allerdings wurde in der Betriebsvereinbarung eine Nebenabrede getroffen, wonach dies nur gelte, wenn es der Stand der Technik zulasse. Nach einem Bericht des "Physik Journals" der TU ist der bisher vereinbarte Termin für die Umrüstung auf LEU nicht zu halten. Der Brennstoff könne frühestens bis 2016 in brauchbarer Form entwickelt werden. Zwar forschen momentan Wissenschaftler aus Frankreich und Deutschland an LEU, allerdings haben sich bei Testbestrahlungen unerwartete Probleme ergeben. Zudem seien die Versuche sehr langwierig, da die Brennstoffplatten zwischendurch ein Jahr abkühlen, also Radioaktivität verlieren müssten. Deshalb greift die Zusatzvereinbarung der Betriebsgenehmigung.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Meierhofer