Frage an Horst Meierhofer von Rene L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Ihre Antwort auf die letzte Anfrage verwundert mich sehr. Dies würde bedeuten, dass Ihre Partei nicht in der Lage ist, einen eigenen Gesetzentwurf in das Parlament einzubringen. Zumindest formell ist dies jedoch falsch.
Warum warten Sie also auf die Bundesregierung und setzen das Thema nicht mit einem eigenen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung. Sieht dies nicht eher so aus, als wären Sie nicht Willens, Abgeordnetenbestechung strafbar zu machen und damit den hehren Worten Tatsachen folgenden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima
Sehr geehrter Herr Lima,
die Bundesregierung hat vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Korruptionsbekämpfung in den Bundestag eingebracht. Damit sollen die entsprechenden Vorgaben der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen zur Korruptionsbekämpfung in nationales Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor, die Bestechlichkeit und die Bestechung ausländischer sowie internationaler Amtsträger und Richter generell unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus sollen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr künftig auch außerhalb von sog. „Wettbewerbslagen“ vom Strafrecht erfasst werden. Die Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption fordern darüber hinaus Strafvorschriften für die Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern. Dazu zählen die Übereinkommen alle Personen, die durch Wahlen ein Amt im Bereich der Gesetzgebung erhalten haben. In der vergangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages herrschte weitgehend Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen, dass Abgeordnete nicht mit Amtsträgern gleichgesetzt werden dürfen. Der Bundestag hat die Bundesregierung daher aufgefordert, sich bei den Verhandlungen über das UN-Übereinkommen für eine Lösung einzusetzen, die mit dem deutschen Recht vereinbar ist. Die FDP-Bundestagsfraktion bedauert daher, dass die Bundesregierung dem UN-Übereinkommen gegen Korruption dennoch zugestimmt hat. Nachdem die Bundesregierung die entsprechenden Übereinkommen unterzeichnet hat, ist der Bundestag jetzt gezwungen, die internationalen Vorgaben umzusetzen. Aufgrund der kritischen Haltung des Bundestages hinsichtlich einer Verschärfung der Vorschriften über die Abgeordnetenbestechung, hat die Bundesregierung davon Abstand genommen, die entsprechenden Regelungen in ihren Gesetzentwurf zur Ergänzung des Korruptionsstrafrechts aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nun aus der Mitte des Bundestages vorgelegt werden. Es wird jetzt darauf ankommen, dass der Deutsche Bundestag im Umsetzungsgesetz zu dem UN-Übereinkommen eine vernünftige und sachgerechte Lösung findet, die dem Verfassungsverständnis vom deutschen Abgeordneten gerecht wird. An diesen Beratungen wird sich die FDP-Bundestagsfraktion konstruktiv, auch mit eigenen Formulierungsvorschlägen, beteiligen
Mit freundlichen Grüßen
Horst Meierhofer