Frage an Horst Meierhofer von Peter D. bezüglich Wirtschaft
Wie gehen Sie mit Mobbing in Unternehmen um? Wie mit Unternehmen, die für Psychoterror bekannt sind? Wie mit dubiosen Psychokulten mit strafrechtlicher Relevanz in Firmen? Darf man die Opfer alleine lassen?
Sehr geehrter Herr Dieng,
Das Problem „Mobbing“ durch Kollegen oder Vorgesetzte ist zunehmend ein Problem in unserer Gesellschaft. Es hat weit reichende negative Folgen für die Gesundheit wie auch für die berufliche und private Situation des Opfers und sollte deshalb nicht unterschätzt werden.
Mobbing am Arbeitsplatz ist in Deutschland kein Straftatbestand. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können auch zur Anzeige gebracht werden. Arbeitrechtlich kann Mobbing zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung des Mobbers führen. Natürlich ist mir aber auch bewusst, dass es in der Praxis leider nicht selten Zeugen aus Angst, selbst Mobbingopfer zu werden, oft nicht bereit sind, vor Gericht auszusagen. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Mobber stehen. Dennoch sind die Chance einer erfolgreichen Verteidigung gegen eine unberechtigte Kündigung, Versetzung, Abmahnung ganz gut. Schwieriger ist es übler Nachrede und Beleidigung. Trotz alledem halte ich es für sinnvoll, in allen Fällen des Mobbings die rechtlichen Möglichkeiten die es gibt voll auszuschöpfen. Ansonsten bliebe ja nur die Möglichkeit, dass die Opfern selbst kündigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Horst Meierhofer