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Horst Meierhofer
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Frage von Laszlo B. •

Frage an Horst Meierhofer von Laszlo B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Meierhofer,

Waffenrecht: wie ist Ihre persönliche Position bez. einer Waffenrechtsverschärfung, die eindeutig und tendenziös zur Lasten der legalen Waffenbesitzer geht? Ich mache mein Wahlverhalten genau von dieser Frage anhängig und außer der FDP ist derzeit für mich ohnehin keine Partei wählbar.
Kleiner Anmerkung: lt. BKA wurden lediglichbei 0,0002 % aller registrierten Straftaten legale Schusswaffen verwendet. Schusswaffen (legale wie illegale) wurden in 0,31 % aller Straftaten verwendet. Also nicht mal ein halbes Prozent der Straftaten (BKA 2008) wurde mit einer Schusswaffe begangen.
Und nur in ca. 11% der Fälle wurde überhaupt geschossen
Kann es sein, dass Winnenden nur ein willkommener Anlass für linken, totalitären Ideologien verfallenen Parteien war um gegen eine überwiegend bürgerlich aufgestellte Bevölkerungsgruppe, nämlich die legalen Waffenbesitzer vorzugehen?
Warum spricht niemand über den Täter und seine Motive, die auch wenn unbekannt, alleine durch die Tat ein totales pädagogisches Versagen des Systems offenbaren?
Warum nicht mehr Geld für Schulsozialarbeiter ausgeben, anstatt für mehr Beamte beim Ordnungsamt die rechtschaffene Bürger gängeln dürfen ohne , dass dabei ein mehr an Sicherheit herauskommt. Wie steht es um Ihre Position bez. mehr Schulsozialarbeit, Gewaltprävention, Aufklärungsarbeit an Schulen und pädagogischen Einrichtungen?

Vielen Dank für Ihre Zeit,
mit Grüßen aus Regensburg

L.Böhm, M.A., Dipl.Sozialpäd.(FH)

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Böhm,

die Antwort auf zunehmende Gewaltkriminalität, die der Rechtsstaat geben muss, muss weit über eine waffenrechtliche Problemstellung hinausgehen. Deshalb haben Sie mit Ihrer Frage, nach Mitteln für Prävention ins Schwarze getroffen. Gewaltkriminalität hat sowohl mit dem Kausalen und auch temporären Zusammenhang von Straftat und Strafe, vor allem aber auch mit dem umfassenden und von der Bundesregierung leider sträflich vernachlässigtem Feld der Kriminalprävention zu tun.

Beim Waffenrecht muss allerdings der Vollzug verbessert werden. Bei der Kontrolle der Aufbewahrungspflichten besteht Handlungsbedarf. Es ist aber nicht einsichtig, warum unangemeldete Kontrollen eingeführt werden, wenn es bislang noch nicht einmal angemeldete gegeben hat. Jedenfalls muss das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sorgfältig beachtet werden. Bessere Kontrollen setzen zudem einen stärkeren personellen und materiellen Einsatz der Bundesländer voraus. Am Personalmangel und damit dem eigentlichen Problem des Waffenrechtsvollzugs ändert der Koalitionsbeschluss nichts.

Wenn Sie noch Nachfragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gern an mein Büro oder Herrn Hartfrid Wolff, der das Thema für die FDP-Fraktion betreut, wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Meierhofer