Frage von Marcus A. • 23.01.2009
Frage an Horst Friedrich von Marcus A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Friedrich,
wie der Bayerische Rundfunk heute berichtete, wurden die Mitarbeiter eines fränkischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter der Firma zur Rückzahlung von Gehältner aufgefordert (siehe z.B. http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/maintaldruck-gehaltsrueckzahlungen-2009-kw04-ID1232706722885.xml ).
Wie stehen Sie dazu?
Denken Sie, hier wäre eine Änderung des Gesetzes nötig?
Was halten Sie von der Idee, dass Arbeitssuchende bei der Einstellung einen Anspruch auf eine "Gehaltskaution" von drei Nettogehältern erhalten sollten?
Antwort ausstehend von Horst Friedrich FDP