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Frage von Sebastian W. •

Frage an Horst Friedrich von Sebastian W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Friedrich,
wie heute in der Süddeutschen zu lesen ist, fordern sie mehr Härte gegen schwerwiegende Verkehrssünder. Zitat: "Es gibt einen harten Kern von unbelehrbaren Verkehrsstraftätern. Denen muss konsequenter der Führerschein entzogen werden, weil sie eine Gefahr für andere sind."
Ich fahre beruflich jedes Jahr über 40tsd km mit dem PKW. In den letzten 5 Jahren habe ich 4 mal die zulässige Geschwindigkeit mit 15 bis 28 km/h überschritten.

Zähle ich für Sie zu den Unbelehrbaren?

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Wielert

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wielert,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verkehrssünder. Ausgangspunkt meiner Aussagen in der Süddeutschen Zeitung ist die Überzeugung, dass wir das Flensburger Punkte-Konto individuell nachvollziehbar und für den Bürger transparent ausgestalten sollten. Dabei bietet sich zeitgleich die Möglichkeit, all diejenigen von ihren Punkten zu befreien, die aufgrund geringfügiger Vergehen mit 1 oder 2 Punkten belastet sind. Dies gilt vor allem in solchen Fällen, wie z.B. der Bestrafung von Autofahrern für das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette. Dieser Vorgang hat erkennbar nichts mit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit zu tun, wird aber trotzdem in der Verkehrssünderkartei mit einem Punkt geahndet. Stattdessen plädiere ich dafür, jene Autofahrer zu bestrafen, die aufgrund ihres Verhaltens tatsächlich eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen. Diesen ist über die schrittweise Androhung des Entzugs ihrer Fahrerlaubnis eher Einhalt zu gebieten als über die Verhängung immer höherer Bußgelder. Für uns bedeutet das die Überarbeitung des Punktekatalogs, ausgerichtet an den Kriterien "Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" und "Gefährdung Dritter".
Die Einschätzung Ihres Belehrungspotentials überlasse ich gerne Ihnen. Der Gesetzgeber schreibt im StVG klare Geschwindigkeitsgrenzen vor, deren Einhaltung im Sinne der Verkehrssicherheit unbedingte Pflicht sind. Diese sind selbstverständlich unabhängig von der Jahresfahrleistung. (Ihre entspricht im Übrigen der Meinigen und stellt insofern keine Besonderheit dar) Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Punkte erst ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit mehr als 20 km/h drohen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Friedrich, MdB