Frage an Horst Friedrich von Mike F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Ich hätte mal eine Frage in Richtung Weiterbildung für Berufskraftfahrer und Busfahrer.Im Jahre 2008 oder 2009 soll ein Nachweis erbracht werden,aufgeteilt auf 5 Jahre, für die fachliche Kompetenz dieser Berufsgruppe. Darf ich als Kraftverkehrsmeister solch ein Seminar oder Schulung abhalten ? Wer führt die Prüfungen durch ? Das Landratsamt und die Verwaltungsbehörde München konnten mir keine Auskunft darüber geben. Vielleicht können Sie mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Fiebig
Sehr geehrter Herr Fiebig,
herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de bezüglich des neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).
Sofern Sie in einem Ausbildungsbetrieb tätig sind, der zu „Berufskraftfahrer(innen)“ oder „Fachkräften im Fahrbetrieb“ ausbildet, sind Sie berechtigt, Weiterbildungen durchzuführen, sofern Sie von den zuständigen Landesbehörden als Ausbildungsstätte anerkannt sind.
Die Anerkennung richtet sich nach § 7 Abs. 2 BKrFQG. Demnach wird Ihr Unternehmen als Ausbildungsstätte anerkannt, wenn Sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, Sie im angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer ausreichendes Lehrpersonal beschäftigen, Sie über geeignete Schulungsräume sowie Lehrmittel für die theoretische Unterweisung verfügen, eine fortlaufende Weiterbildung des Lehrpersonals nachweisen können und keine Tatsachen vorliegen, die gegen Ihre persönliche Zuverlässigkeit sprechen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Horst Friedrich, MdB