Frage an Holger Müller von Guido H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Müller,
bekanntlich soll eine Haushaltspauschale ab 2013 die jetzigen GEZ-Gebühren ersetzen.
Im Zuge dessen müssen Bürger künftig bei der GEZ begründen, warum sie aus ihrer Wohnung ausziehen.
Außerdem darf die GEZ Haus- oder Wohnungseigentümer dazu zwingen, Auskunft über ihre Mieter zu erteilen. Darunter fallen etwa die Namen der Mieter, Geburtsdaten und der Beginn des Mietverhältnisses. Der Gesetzesentwurf wäre damit eine Art Freifahrtschein zum Datensammeln.
Ich habe hier starke Bedenken u. a. aus Datenschutzgründen. Wie sehen Sie und Ihre Fraktion dies, werden Sie dem Staatsvertrag zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Hüpper,
für Ihre Fragen zu Datenschutzaspekten der Gebührenordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk möchte ich Ihnen danken. Wie von Ihnen beschrieben, steht die Gebührenordnung vor einem Umbau von einer gerätebezogenen Abrechnung zu einer haushalspauschalen Gebührenerhebung. Damit soll unter anderem der ortsunabhängigen Empfangbarkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote durch mobile und internetbasierte Geräte Rechnung getragen und eine künftige Erhöhung der Beiträge vermieden werden. Die Entscheidung über den von der Konferenz der Ministerpräsidenten angefertigten Entwurf obliegt den Landesparlamenten. Einige Bundesländer haben das Vertragswerk bereits ratifiziert, anderen steht die Entscheidung noch bevor. Nordrhein-Westfalen zählt zu den Ländern, die über diesen sogenannten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch zu entscheiden haben.
Die CDU-Landtagsfraktion befindet sich seit Bekanntwerden des aktuellen Entwurfs in Gesprächen mit Datenschützern, den Unternehmen Nordrhein-Westfalens und den Bürgerinnen und Bürgern.
Denn tatsächlich ist im vorliegenden Entwurf vorgesehen, die Gebühreneinzugszentrale im Rahmen der Umstellung der Gebührenordnung mit weiteren Kompetenzen auszustatten, die eine haushaltspauschale Abrechnung ermöglichen sollen. Die CDU-Landtagsfraktion weist hierbei auf datenschutzrechtliche Aspekte hin und setzt sich vor allem für kurze Löschungsfristen bezüglich der erhobenen Daten ein. Eine langfristige Speicherung der Daten ist nicht in unserem Sinne.
Da wir noch im Diskussionsprozess sind, gibt es auch noch keine abschließende Meinung, dafür oder dagegen zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Müller