Frage an Holger Krahmer von Matthias S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Krahmer,
bei einer heutigen Pressemeldung hatte ich mit nicht unerheblicher Verwunderung zu kämpfen: Die Liberale Fraktion im Europaparlament hat den Antrag gestellt, Papst Benedikt XVI. im Menschenrechtsbericht wegen seiner Aussagen zur Aidsbekämpfung zu verurteilen. Nun, ich bin FDP Mitglied und Katholik und fand darin bisher keinen direkten Widerspruch. Ich habe bisher liberale Politik immer als Politik der Freiheit des Einzelnen in einer freien Gesellschaft verstanden. Nun nutzt der Hl. Vater seine Meinungsfreiheit, verkündet die moralischen Werte seiner (und meiner) Religion und seine (und meine) inneren Überzeugungen, die durchaus eine innere Logik haben, das können Sie mir glauben...
Und Sie haben nichts Besseres zu tun, als ihn dafür im Menschenrechtsbericht als Menschenrechtsverletzer zusammen mit Diktatoren anzuprangern?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Sie müssen die Meinung des Hl. Vaters nicht teilen, ich erwarte aber von Ihnen, dass Sie diese Meinung im Mindesten respektieren, zumal Religionsfreiheit einer der Pfeiler unserer Gesellschaft ist. Wie darf ich diese unglaubliche Aktion mit den Werten einer liberalen Partei in Übereinstimmung bringen?
Viele Grüße aus der Heimat
Matthias Steinert
Sehr geehrter Herr Steinert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Sorge ist unbegründet. Die FDP im Europäischen Parlament hat den Papst nicht nur nicht angegriffen, sondern hat ihn vielmehr vor einer Verurteilung in Schutz genommen.
Die Beratungen zum in Rede stehenden Bericht liefen im Punkt zu Änderungsantrag 2 wie folgt ab: Die ALDE-Abgeordneten Sophie in t´Veld (NL) und Marco Cappato (IT) haben den betreffenden Antrag 2 zum Obiols i Germa-Bericht "Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008" im Namen der ALDE-Fraktion eingebracht. Dieser Antrag enthielt viel Richtiges, aber auch eine Verurteilung von Äußerungen des Heiligen Vaters.
Graf Lambsdorff, außenpolitischer Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, hat anschließend in der Fraktionssitzung vom 6. Mai einen mündlichen Änderungsantrag zu diesem Text durchgesetzt. Sein Vorschlag, den Originaltext den Tatsachen entsprechend zu korrigieren (basierend auf dem Interview von Papst Benedikt am 17. März) sowie die Verurteilung des Papstes zu streichen und durch Besorgnis über die Wirkung seiner Äuerungen zu ersetzen, wurde von der liberalen Fraktion angenommen.
In der Plenumsabstimmung vom 7. Mai wurde schließlich durch Graf Lambsdorff beantragt, die korrekte und moderate Fassung des Textes zur Abstimmung zu stellen. Dies haben die Konservativen jedoch durch einen Geschäftsordnungseinwand verhindert, so dass unglücklicherweise der Ursprungstext zur Abstimmung gekommen ist. Im Ergebnis wurden beide Anträge abgelehnt: der Original-Änderungsantrag 2 sowie Graf Lambsdorffs mündlicher Antrag, zur Korrektur dieses Texts. Den korrigierten Änderungsantrag der ALDE-Fraktion können Sie unten einsehen.
Sollte Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Holger Krahmer
Text des Änderungsantrages:
45a. betont die Bedeutung der Förderung der mit der Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit verbundenen Rechte als Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung von HIV/AIDS, das gewaltige Verluste an Menschenleben und enormen Schaden hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung verursacht und insbesondere die ärmsten Regionen der Welt betrifft; ist besorgt über Äußerungen von Papst Benedikt XVI., die den Eindruck erwecken, dass der Gebrauch von Kondomen die Ansteckungsgefahr sogar erhöhen könne. Ist der Auffassung, dass Äußerungen solcher Art ein ernsthaftes Hindernis für die Bekämpfung von HIV/AIDS darstellen; weist darauf hin, dass die Stärkung der Rolle der Frau ebenfalls dazu beiträgt, HIV/AIDS entgegenzuwirken; fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten zum gemeinsamen Handeln auf, um die mit der Sexual- und Fortpflanzungsgesundheit verbundenen Rechte und die diesbezügliche Bildung zu fördern, einschließlich hinsichtlich des Gebrauchs von Kondomen als wirksames Mittel bei der Bekämpfung dieser Geißel;