Frage an Holger Flöge von Gerhard B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Flöge,
ich bitte um Beantwortung meiner Frage bezüglich der Unternehmenssteuerpolitik. In der Vergangenheit wurde von der SPD der Versuch unternommen, Unternehmen über Steuerentlastungen zu bewegen mehr Arbeitsplätze zu schaffen bzw. nicht abzubauen. Dies nutzten insbesondere große Kapitalgesellschaften im Rahmen des Körperschaftsteuerrechts. Leider blieb der gewünschte Erfolg aus. Aus Fachzeitschriften und Berichten der Tageszeitungen ist mit bekannt, dass aber gerade mittelständische und kleine Unternehmen Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze schaffen. Diese sind aber meist als Personengesellschaften organsisiert und werden in Bezug auf die Gewinnbesteuerung nach dem Einkommensteuergesetz veranlagt. Meine Frage dazu besteht aus zwei Teilen : a) wie stehen Sie allgemein zu diesem Thema und b) sofern Sie gewählt werden, wie werden Sie sich bei der Ausgestaltung der Gewinnbesteuerung der unterschiedlichen Unternehmensformen verhalten. Für die Beantwortung meiner Frage bereits an dieser Stelle herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Bietz,
in Ihrer Kritik der unterschiedlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften stimme ich Ihnen zu. Diese Ungleichbehandlung führt ja unter anderem dazu, dass Unternehmer die Entscheidung der Betriebsform wie auch Investitions- und andere Betriebsentscheidungen nicht nach vernünftigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen treffen, sondern unter steuerlichen Gesichtspunkten. Steuervermeidung ist mittlerweile ein stärkeres Argument als Umsatz- und Gewinnsteigerung. Damit wird auch kein Anreiz für die Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben.
Deshalb setze ich mich, genauso wie meine Partei, dafür ein, dass bei der Besteuerung die Gesellschaftsform keine Rolle spielt. Bei der Unternehmenssteuer soll es einen Stufentarif mit nur noch zwei Steuersätze geben, 15 und 25%. Außerdem ist es unzumutbar, dass Betriebe Umsatzsteuer bereits abführen müssen, wenn sie ein Rechnung ausstellen. Bei der vorherrschenden Zahlungsmoral bedeutet das beispielsweise für Handwerker, dass sie für leicht 8 oder 12 Wochen diese Zahlungen vorfinanzieren müssen. Besonders merkwürdig wird es, wenn der Kunde die öffentliche Hand ist, deren Zahlungsmoral leider häufig auch im Keller ist.
Deshalb werde ich mich vehement dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer nicht bei Rechnungserstellung, sondern erste bei Eingang der Zahlung fällig wird. Dies wird vor allem mittelständische und Kleinbetriebe mit dünner Eigenkapitaldecke entlasten.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Flöge