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Holger Flöge
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Frage von Christian K. •

Frage an Holger Flöge von Christian K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Flöge,

in der letzten Zeit sehe ich insbesondere im Zuge des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle eine erhebliche Einschränkung im Bezug auf die Rechte der Bürger. Als Beispiel seien hier nur MusikCDs genannt, die nicht mehr in allen Geräten lauffähig sind (aufgrund einer technischen Kopierschutzmaßnahme) und das Übertragen dieser Musik auf andere Medien aber strafbar ist, da hierzu der technische Kopierschutz umgangen werden muss. Gleiches gilt in Kürze für digital ausgestrahlte TV-Sendungen, welche nur noch in Geräten abspielbar sind, die eine regelrechte "Mauer" um den Inhalt ziehen.
Faktisch wird damit die Privatkopie, seit jeher ein ungeliebtes Kind der sog. "Urheber und Rechteinhaber", abgeschafft. Der Konsument erwirbt nicht mehr Daten, sondern nur noch das Recht, Daten nach dem Gutdünken des Rechteinhabers zu verwenden, welches aber oftmals sogar die prinzipiell legale Verwendung aufgrund technischer Probleme untersagt.

Meine Frage ist nun, wie Sie und ihre Partei hier in Zukunft weiter agieren werden. Wird weiterhin das Recht des Urhebers über das des Konsumenten gestellt, oder wird es hier gar eine Korrektur der bisherigen Gesetzeslage geben?

Mit besten Grüßen

Christian König

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr König,

ich verstehe Ihre Bedenken durchaus, bitte Sie aber, auch die Gegenposition zu beachten.

Die digitale Welt braucht ein starkes Urheberrecht, denn erst ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums durch das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung. Die Modernisierung des Urheberrechts muß fortgesetzt werden. Notwendig sind dabei vor allem eine weitere Verbesserung des Rechtsschutzes gegen die illegale Nutzung geschützter Werke, eine zeitgemäße Überarbeitung des urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine sachgerechte Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen Nutzungsarten.

Ich bin überzeugt davon, dass auch Sie erkennen, dass es zum Nutzen der Verbraucher ist, dass Anbieter die Chance auf einen angemessenen Preis für ihre Leistung haben. Sonst gibt es bald das Angebot nicht mehr.

Zu Ihrer berechtigten Klage über Lauffähigkeitsmängel ist festzustellen: Es ist Aufgabe der Wirtschaft, einwandfrei funktionierende Geräte anzubieten. Andernfalls hat der Kunde alle Rechte wie Wandlung und Nachbesserung. Das verschafft ihm eine angemessene Rechtsstellung.

Holger Flöge