Portrait von Hiltrud Breyer
Hiltrud Breyer
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hiltrud Breyer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank H. •

Frage an Hiltrud Breyer von Frank H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Breyer!

Als Mitglied im Ausschuss Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter können Sie mir evtl. Auskunft darüber geben, wie die einzelnen EU-Staaten die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern regeln?

In Deutschland ist die gemeinsame Sorge für nichteheliche Väter bzw. derer Kinder von der Zustimmung der Mutter abhängig (§1626a). Meine Fragen beziehen sich explizit auf die gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern:

1.In welchen EU-Staaten gilt die gemeinsame Sorge automatisch ab Geburt bzw. Vaterschaftsanerkennung unabhängig vom Familienstand der Eltern?

2. In welchen EU-Staaten kann der nichteheliche Vater (unabhängig von der Zustimmung der Mutter) die gemeinsame Sorge beantragen?

3. In welchen EU-Staaten ist die gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern von der Zustimmung der Mutter abhängig (bundesdeutsches Modell)?

4. Für welche Variante sind Sie persönlich?

Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Holzer

Portrait von Hiltrud Breyer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Holzer,

danke für Ihre Anfrage. Leider habe ich keine Informationen über die Sorgerechtsregelungen in anderen EU-Ländern, da dies national geregelt ist. Die EU regelt lediglich das Verfahren für binationale Paare bzw. wenn Paare in einem anderen EU-Staat leben. Seit 1.03.2005 greift hier die sogenannte Brüssel-IIa-Verordnung.

Sorgerechtsfragen sind für mich genau wie die Fragen rund um den Unterhalt sehr komplex und sehr oft nur durch Einzelfallprüfungen zu entscheiden. Im Mittelpunkt sollte dabei immer das Wohl des Kindes stehen, sein Recht auf beide Eltern. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn nichteheliche Väter mehr Erziehungsverantwortung für ihr Kind übernehmen wollen. Ihre Möglichkeiten, dies zu tun, können dabei noch verbessert werden.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hat dazu 2008 einen Antrag im Bundestag eingebracht, den Sie unter folgendem Link einsehen können:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/240/240340.gemeinsames_sorgerecht_nichtverheiratete.html

Beste Grüße,

Hiltrud Breyer