Frage an Hiltrud Breyer von Thomas S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Bryer,
Meine Frage ist ein wenig gewagt, denn ich bin einer gerne als Hobby mit Stative fotografiert. Aber will nicht gegen das gesetzt des Landes verstossen beim fotografieren. Leider kennt man als deuchtscher nicht die Fotorechte von den anderen Europische Länder. Bzw, man ist deren Sprache und gerade das juristische Kauderwelche der Gesetzte nicht mächtig.
Ich habe weiß z.b.
Das man die Eifelturm nachts nicht fotografieren darf - stimmt das ?
Das man Frankreich eine Erlaubis braucht wenn man ein stativ nutzt - stimm das ?
Welches gesetzt gilt den in der EU wenn ein deutscher z.b. Spanien ein ein sehenswürdiges Gebäude von einem öffentlichem Grund aus fotografiert.
Welches gesetzt gilt wenn ein Deutscher in Frankreich in einer Privatanlage einer Französche Niederlasssunge eines Schweizer Hotelbetriebes fotografiert. Natürlich mit der erlaubis des Manger der franzöische Niederlassung.
Ich finde es schade das es kein einheitliche Europäische Fotorecht gibt, das alles vereinfachen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Thoma Schuberth
Sehr geehrter Herr Schuberth,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht: es gibt kein einheitliches europäisches Fotorecht. Es steht also in der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten, wie sie das Fotografieren regeln. Ich musste zu dieser Frage etwas recherchieren. Bei meinen Recherchen stellte sich heraus, dass Personen nur in einigen Ländern die Möglichkeit haben, zu verweigern, dass sie fotografiert werden. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für Personen von öffentlichem Interesse. Ich bin allerdings der Meinung, dass auch für Personen des öffentlichen Interesses und für deren Familienangehörige ein Recht auf Privatsphäre gilt.
Beim Fotografieren von Gebäuden gilt das Hausrecht. Das heißt, dass der Eigentümer das Fotografieren untersagen kann. Bei öffentlichen Gebäuden gibt es in manchen Fällen Beschränkungen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Dies ist in Europa aber eher selten der Fall.
Um ganz sicher zu sein, dass Sie nicht versehentlich gegen ein Gesetz des Landes, in dem Sie fotografieren möchten, verstoßen, empfehle ich Ihnen, sich vorher bei der Botschaft des Landes, in Ihrem Fall bei der französischen Botschaft, nach den geltenden Gesetzen zu diesem Thema zu erkundigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Viel Vergnügen beim Fotografieren wünscht
Ihre Hiltrud Breyer