Frage an Hiltrud Breyer von Helmut B. bezüglich Gesundheit
Sehr gehrte Frau Breyer,
durch welche Initiativen und Unterstützungen gedenken Sie die Umsetzung der Entschließung des EU-Parlaments vom 02.04.2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI)) in der EU und in D zu fördern? Dies betrifft insbesondere die in Punkt 28. enthaltene Forderung, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten. Halten Sie einen Behindertenstatus für Bürger, die von gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge Hochfrequenzbelastungen durch Mobilkommunikationstechnik betroffen sind, für ein menschen-rechtlich angemessenes und rechtspolitisch nachhaltiges Schutzkonzept?
Wie werden in diesem Zusammenhang Die Grünen politisch die Initiative der Deutschen Bundesregierung beantworten, die beabsichtigt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu verabschieden, das sich mit einem überholten Erkenntnisstand begründet, wie ihn die Entschliessung des EP von 1999 noch enthält und das damit ausdrücklich hinter den aktuellen, in der EP-Resolution vom 02.04.2009 enthaltenen weiterentwickelten, wissenschaftlich begründeten Kriterien zurückbleibt ?
Welche Perspektiven sehen Sie unter diesen Umständen für eine politische Unterstützung des Rechts betroffener Bürger auf eine Gesundheitsprävention, wie es in der Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI)) gefordert ist - d.h., die in Punkt 35 der Entschliessung bez. des Vorsorge- und Vorbeugeprinzips erhobenen Forderungen auch zum Schutz vor elektromag-netischen Feldern insbes. der Mobilkommunikation auf nationaler Ebene zu einer rechtswirksamen Bedeutung zu bringen?
Mit freundlichen grüssen
helmut Breunig
Sehr geehrter Herr Breunig,
sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an, nämlich den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung. In ganz Europa nimmt die Zahl der elektrosensiblen Menschen zu. Es ist deshalb sehr bedauerlich, dass das Europaparlament in der von Ihnen angesprochenen Resolution die Festlegung strikterer Grenzwerte auf die lange Bank geschoben hat. Ich finde es ein europapolitisches Armutszeugnis, dass die Menschen in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich gut vor Strahlenbelastung durch Funktechniken geschützt sind.
Ich habe die EU-Kommission durch parlamentarische Anfragen schon seit langem auf die Notwendigkeit des besseren Schutzes aufmerksam gemacht. Meine aktuelle Anfrage, die auch auf das Vorbild Schwedens eingeht, finden Sie unter folgendem Link:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2009-3423+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
Die Anerkennung von Elektrosensibilität als Behinderung halte ich für seinen wichtigen Schritt, auch wenn das nicht die einzige Maßnahme zum Schutz vor Elektrosmog sein kann. Die Verschärfung der Grenzwerte ist zentral. Ich hoffe sehr, dass diejenigen EU-Staaten, die Vorreiter sind, den besseren Schutz vor Elektrosmog im EU-Ministerrat auf die Tagesordnung setzen. Im Falle meiner Wiederwahl werde ich mich selbstverständlich weiter mit ganzer politischer Kraft für besseren Schutz vor gefährlicher Strahlung einsetzen.
Beste Grüße,
Hiltrud Breyer