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Hildegard Wester
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Frage von Frank T. •

Frage an Hildegard Wester von Frank T. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wester,

Das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?!

Ähnlich groteske und aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (nach §7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alten Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug. Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie.

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in Innenstädten explodiert sind. Es hat aber noch kein Sportpilot sein Flugzeug als Waffe verwendet!!

1) Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

2) Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt?

3) Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?
Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?

4) Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

5) Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine Telefonspionage ohne jeden Verdacht als nicht verfassungskonform bezeichnet. Es gibt aktuell offenbar nur das BVerfG, welches das Ausspionieren durch eine wachsende und unkontrollierte Bürokratenwillkür verhindert!

6) Was werde Sie, als meine künftige Abgeordnete, dagegen tun?

Am 4.September veranstalten wir - der Verein für Luftfahrt Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung einen Tag der offenen Tür auf dem Segelfluggelände Wanlo. Gerne begrüßen wir Sie hier, um Ihnen zu zeigen, was durch Ehrenamt und Freiwilligen Einsatz möglich ist, und daß die haltlosen, ja unverschämten Unterstellungen, die durch das LuftSIG impliziert werden, völlig haltlos sind und jeglicher Grundlage entbehren.

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort

Frank Thies

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thies,

zunächst möchte ich mich für Ihre Einladung zum "Tag der offenen Tür" des Vereins für Luftfahrt Mönchengladbach, Rheydt und Umgebung am 4. September ganz herz­lich bedanken. Ich komme gerne und freue mich darauf, mehr von Ihren Mitgliedern zu erfahren und mir anschauen zu können, was der Verein durch Ehrenamt und Freiwilligendienst möglich gemacht hat.

Mit Interesse habe ich Ihre kritischen Worte gelesen und im Folgenden werde ich versuchen, auf Ihre Fragen einzugehen.

Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonde­ren terroristischen Bedrohung. Wir können nicht davon ausgehen, dass diese Bedro­hung sich in absehbarer Zeit verringern wird. Deshalb müssen Sie verstehen, dass die kürzlich vereinbarten Maßnahmen des Innenministers, des Verkehrsministers und des Verteidigungsministers zur Verbesserung der Sicherheit im Berliner Luftraum nicht in erster Linie erlassen worden sind, um Privatpiloten von Kleinflugzeugen das Leben schwer zu machen, sondern um mögliche Gefährdungen aus dem Luftraum frühzeitig erkennen und darauf reagieren zu können. Die Minister einigten sich dar­auf, dass mögliche Angriffe durch Kleinflugzeuge bereits im Vorfeld verhindert wer­den müssen. Vorrangiges Ziel der Sicherheitsbehörden bleibt dabei, terroristische Strukturen frühzeitig aufzudecken und Tatplanungen bereits im Ansatz zu zerschla­gen. Durch die erfolgreiche Arbeit der Sicherheitsbehörden ist dies in der Vergan­genheit bereits mehrfach gelungen.

In diesem Zusammenhang haben die Minister noch mal die Bedeutung der bereits mit dem Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 auch für Privatpiloten einge­führten Zuverlässigkeitsüberprüfung betont. Dieses bewährte Instrument kann von vornherein verhindern, dass unzuverlässige Personen eine Pilotenausbildung erhal­ten und ein Luftfahrzeug führen dürfen. Auch wenn dadurch selbstverständlich kein hundertprozentiger Schutz gegen die Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs geboten werden kann, so stellt dies doch eine wichtige präventive Komponente dar. Derzeit unterliegen ca. 30.000 Privatpiloten dieser Verpflichtung zur Zuverlässig­keitsüberprüfung. Die zügige Durchführung der Überprüfung obliegt den Ländern. Dies gilt auch für die verstärkte Absicherung von Flugplätzen vor unberechtigtem Zugang durch Einzäunung, Überwachung und verbesserte Personenkontrollen.

Bundesinnenminister Schily spricht von reinen Vorsorgemaßnahmen. Das Bundes­kriminalamt habe in seiner jüngsten Bewertung wiederholt festgestellt, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine konkrete Gefährdung durch Kleinflugzeuge in Deutschland hindeuten könnten.

Die SPD-Bundestagsfraktion plant, die Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes zu ergänzen. Hierbei sollen durch die Schaffung einer sog. Nachberichtspflicht der an der Zuverlässigkeitsüberprüfung beteiligten Sicherheitsbehörden der Länder die Fristen für die Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfung erheblich verlängert werden. Eine solche Ergänzung bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat, wes­halb sie wegen weitergehender und sachfremder Forderungen der Union nicht be­reits in das Stammgesetz aufgenommen werden konnte.

Vorerst freue ich mich auf eine anregende und interessante Diskussion mit Ihnen am "Tag der offenen Tür" am 4. September.

Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Wester MdB