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Hildegard Wester
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Frage von David S. •

Frage an Hildegard Wester von David S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wester,
Die SPD hat mich leider als ganzes enttäuscht, was die Diskussion über Frau von der Leyens Gesetzesvorschlag betrifft.
Aber Sie persönlich würde ich gerne fragen, aus welchen Gründen Sie dem Gesetz zugestimmt haben, und ob Sie es für das richtige Mittel zur Bekämpfung der Kinderpornografie halten.
Ich bin definitiv gegen Kinderpornografie, aber ich halte den Aufbau der Zensur-Infrastruktur nicht für den richtigen Weg. Die meisten Webseiten-Speicherplatz-Anbieter (Hoster oder Provider) löschen auf einen einfachen Hinweis per eMail die betroffenen Seiten.
Die DNS-Sperren hingegen treffen auch viele unschuldige und die Zensur wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.
Warum ist das Grundgesetz heute so egal? Ist es mit seinem 60-Jährigen Geburtstag abgelaufen?
Ich erwarte gespannt Ihre Meinung zum Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
David Sallge

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sallge,

vielen Dank für Ihre Meinungsäußerung zum Thema Bekämpfung von Kinderpornographie und Ihre Anfrage zu meinem Abstimmungsverhalten. Zunächst möchte ich betonen, dass ich nicht der Auffassung bin, dass das Gesetz alleine geeignet ist, Kinderpornographie zu bekämpfen.
Es kann aber ein Baustein in einer Vielfalt von notwenidgen und möglichen Maßnahmen sein, die ergriffen werden müsssen, um diesem schrecklichen Verbrechen beizukommen.
Sie befürchten nun - und mit Ihnen viele andere Menschen -, dass durch das neue Gesetz eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird, die Unschuldige betrifft und auf andere Bereiche ausgedehnt wird.
Ich habe mich im laufe der Beratungen davon überzeugt, dass dies nicht der Fall ist; denn Namen von Nutzern werden nicht festgehalten, Zensur findet nich statt, weil nicht im Vorfeld einer Veröffentlichung verhindert wird, sondern nach der Veröffentlichung rechtswidrige Inhalt gelöscht oder gesperrt werden. Das Verfahren wird durch ein unabhängiges Expertengremium überprüft. Niemand muss befürchten, dass er oder sie durch zufälliges Anklicken einer Seite mit kinderpornographischem Inhalt datenmäßig erfasst wird.
Ich nehme es sehr ernst mit dem Grundgesetz, das u.a. die körperliche Unversehrtheit und die Würde des Menschen postuliert. Da ich fest davon überzeugt bin, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und das Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten nicht eingeschränkt werden, fühle ich mich bei meinem Abstimmungsverhalten im Einklang mit dem Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Wester