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Hildegard Förster-Heldmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Philip S. •

Frage an Hildegard Förster-Heldmann von Philip S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Menschen können nichts für ihren Geburtsort. Stimmen Sie dem zu?

Finden Sie es nicht fragwürdig, dass ein hessisches Abschiebegefängnis unter Schwarz-Grüner Landes- und Grün-Schwarz Stadtregierung in Darmstadt-Eberstadt gebaut wurde?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Ich stimme mit Ihnen überein: Menschen können nichts für ihren Geburtsort.

Zum Thema Abschiebegefängnis möchte ich Ihnen Folgendes sagen:
Abschiebungen sind ein besonders sensibles Feld, bei dem ganz genau hingeschaut werden muss. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch, der als Geflüchteter in unser Land kommt, muss sich auf eine sorgfältige und genaue Einzelfallprüfung seines Asylgesuchs verlassen können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft jeden einzelnen Asylantrag auf Grundlage des Asylgesetzes und anhand des konkreten Einzelschicksals. Meiner Ansicht nach, soll dabei so human wie möglich vorgegangen werden. Zum Beispiel bin ich der Ansicht, dass Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern unbedingt zu vermeiden sind. Familien mit Minderjährigen sind nicht zu trennen.

Wird der Asylantrag abgelehnt, weil für keine der vier Schutzformen die Voraussetzungen erfüllt sind, können Betroffene gerichtlich gegen die Ablehnung vorgehen. Kommt es dennoch zu einer Abschiebung müssen der betroffenen Person die ihr zustehenden Rechte, wie der Kontakt zum Rechtsbeistand oder zu einer Vertrauensperson, gewährt werden.
Wenn der Widerspruch erfolglos geblieben ist und keine Abschiebehindernisse vorliegen, muss eine freiwillige Ausreise Vorrang haben. Das Land Hessen unterstützt die Erfüllung der Ausreisepflicht durch die Beratung und Organisation der freiwilligen Ausreise. Für die wenigen, die sich der Abschiebung entziehen, kann die Abschiebehaft nötig werden. Diese erfolgt ausschließlich infolge einer richterlichen Anordnung.

Auch im Falle einer Abschiebehaft erhalten die Betroffenen Rechtsbeistand: In Darmstadt haben wir GRÜNE die Einsetzung einer unabhängigen Verfahrensberatung im Abschiebegefängnis Darmstadt-Eberstadt erwirkt. Ihre Aufgabe ist es zu gewährleisten, dass das Prinzip der Rechtssicherheit gewährleistet ist. Sie überprüft zum Beispiel, ob die Haftanordnung bzw. die Abschiebung rechtlich zulässig ist.

Ein Abschiebegefängnis ist also das letzte Mittel, um die Regeln der deutschen Asyl- und Abschiebeverfahren durchzusetzen. Wenn im Ausnahmefall Abschiebehaft angeordnet wird, hat Hessen lange Zeit Plätze in den anderen Bundesländern genutzt. Man kann aber die Verantwortung nicht dauerhaft auf andere abwälzen.

Es grüßt Sie
Ihre Hildegard Förster-Heldmann

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