Frage an Herta König von Stefanie M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau König,
warum gibt es in Baden-Württemberg noch immer die sog. "5-Jahres-Frist" für befristet angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst? Es erscheint auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wenig sinnvoll, eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter nach 5 Jahren zu entlassen und die selben Stellen dann wieder mit neuen Mitarbeitern zu besetzen, die erst wieder eingearbeitet werden müssen. Können Sie sich für eine Änderung der Gesetzeslage stark machen? Selbst der Hinweis des Ministerpräsidenten auf geltende Gesetze (Anrecht auf unbefristete Verträge nach 5 Jahren) ist m.E. nicht haltbar, da die Stellen ja gerade eben nicht wegfallen, sondern einfach neu besetzt werden - eine unbefristete Anstellung also möglich wäre.