Frage an Hermann Scheer von Andreas C. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Hermann Scheer,
bitte verzeihen Sie mir, dass ich ein medienwirksames Ereignis zum Anlass meiner Frage mache. Aber auf Grund der Medienwirksamkeit gehe ich davon aus, dass Sie detailliert darüber informiert sind, dass in Ihrem Wahlkreis ein sogenanntes Flatratebordell geschlossen wurde. Daher mutmaße ich, dass Sie sich aktuell mit dem Thema Prostitution auseinander gesetzt haben.
Meine Frage:
Besteht die Notwendigkeit, die Rechte der Prostituierten weiter zu stärken, damit die Gefahr der Ausbeutung dieser Gruppe von Erwerbstätigen weiter eingedämmt wird?
mit freundlichen Grüßen,
Andreas Conradt
Sehr geehrter Herr Conradt,
die Rechte von Prostituierten sind bereits durch das von Rot-Grün geschaffene Prostitutionsgesetz erheblich gestärkt worden. Dazu gehört unter anderem, dass Prostituierte unmittelbaren Zugang zur Sozialversicherung haben und einen juristisch durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung ihrer Tätigkeit. Deshalb verteidige ich, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion, dieses Gesetz. Es ist allerdings bekannt, dass es nicht überall die Wirkung gezeigt hat, die wir uns erhofft hatten. Deshalb muss bei Prostituierten weiterhin Aufklärungsarbeit über ihre Rechte geleistet werden und es muss selbstverständlich darüber nachgedacht werden wie das Gesetz noch verbessert werden kann.
Was die sogenannte "Sex-Flatrate" betrifft, so unterstütze ich jede Initiative, die zukünftig solche Angebote unterbindet. Es wird ja teilweise argumentiert, so auch in einem Brief von Beratungsstellen und Prostituierten an die Bundeskanzlerin, dass es sich bei dem Flatrate-Angebot nur um eine Art Werbung handele, die mit dem Arbeitsalltag der Prostituierten nichts zu tun habe, da diese sehr wohl Kunden und Tätigkeiten ablehnen könnten. Das jedoch ist meiner Ansicht nach gar nicht entscheidend, denn das Angebot an sich ist schon unwürdig. Menschen gibt es nicht gegen Flatrate, egal wo und in welchem Gewerbe. Wer in einem Bordell arbeitet, das so wirbt, der wird schon alleine dadurch entwürdigt und ich meine deshalb, dass dies unterbunden werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Scheer