Frage an Hermann Scheer von Christoph B. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Dr. Scheer,
aus eigenen Beobachtungen und entsprechender Literatur weiss ich, dass für Biogasanlagen, wenn sie sich nicht auf die Abfallwirtschaft stützen, weitaus mehr Fläche für die Energiepflanzen verbraucht wird als für Photovoltaikanlagen die auf die Felder kommen.
Unser Baurecht hier jedoch klar die Biogasanlagenbetreiber bevorzugt, denn sie brauchen keine Baugenehmgung.
Wäre es nicht an der Zeit, bevor man an Wüsten ect. denkt, zuerst einmal den Denkmalschutz durchforstet als auch Besitzern geeigneter Dächer die Entscheidung leichter macht hier Tätig zu werden insbesondere bei Bürgersolaranlagen?
Letzterem ein eigenes Gesetz ähnlich dem Genossenschaftsrecht widmet um Widerstände der Kreditwirtschaft, insbesondere der KfW, aus den Weg zu räumen?
MfG
C. Baare